Anhörung zur Energie-Auditpflicht von Unternehmen

Klimaschutz und Energie — Ausschuss — hib 486/2024

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie der AfD-Fraktion und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Unionsfraktion die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) beschlossen.


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Die Anhörung soll am 25. September 2024 vorbehaltlich der Überweisung zur Federführung von 11 bis 13 Uhr stattfinden. Vereinbart wurde, sieben Sachverständige einzuladen.

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) ist seit September Herbst 2023 in Kraft. Mit dem Energieeffizienzgesetz hat die Bundesregierung im Oktober 2023 Regierung bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der EED in nationales Recht umgesetzt. Jetzt geht es um Änderungen im Bereich der Energie-Auditpflicht für Unternehmen. Bisher richtete die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach der Unternehmensgröße, nun seien „alle Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet“. Vorrangiges Ziel des Entwurfs ist, wie es im Entwurf heißt, Mindestkriterien der für ein qualitativ hochwertiges Energieaudit erforderlichen Fachkunde festzulegen und damit die Qualität der durchgeführten Energieaudits zu erhöhen und sicherzustellen.

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