Anhörung zur Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung

In einer Anhörung am heutigen Montag im Ausschuss Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags zum Entwurf einer Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) betont Dr. Kai Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der als Experte an der Ausschussanhörung teilgenommen hat:


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„Wir begrüßen, dass in der geplanten Verordnung Deponie- und Klärgase richtigerweise zu den erneuerbaren Gasen gezählt werden. Die Wärmewende ist eine Herkules-Aufgabe. Die Umsetzung vor Ort bindet gewaltige Ressourcen. Deshalb benötigen kommunale Unternehmen für Gas-, Wärme- und Kälte-Herkunftsnachweise eine möglichst praxisnahe und bürokratiearme Register-Verordnung.

Zur Unterstützung klimafreundlicher Geschäftsmodelle sollte die aktuelle Fassung aus VKU-Sicht angepasst werden:

Die Regelungen zur Verwendung von Herkunftsnachweisen für Gas, das über ein Gasversorgungsnetz geliefert wird, sollten stärker als bisher zum Ausdruck bringen, dass Herkunftsnachweise für den bilanziellen Handel sowohl mit Biomethan als auch mit Wasserstoff uneingeschränkt verwendet werden dürfen. Auch bei Bezug von Wasserstoff über das Gasnetz müssen Herkunftsnachweise in vollem Umfang entwertet werden können.

Bisher bleiben für die Unternehmen zeit- und kostensparende Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Registern und Datenbanken ungenutzt. Der Aufwand könnte mit einem sogenannten One-Stop-Shop deutlich reduziert werden. Deshalb sollten möglichst alle bürokratischen Anforderungen, die die Verordnung vorsieht, zentral an einer Stelle erledigt werden können.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel