BDEW und VKU zu möglichen Kompensationen bei hohen Energiekosten

Haushalte und Unternehmen durch Absenkung staatlicher Energiepreisbestandteile und durch direkte Unterstützung entlasten

Energieversorger müssen zur Erfüllung ihres Versorgungsauftrages wirtschaftlich arbeiten können.


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Wir befinden uns in einer globalen Energiepreiskrise. Die aktuellen Steigerungen bei den Energiepreisen belasten die Verbraucherinnen und Verbraucher stark. Die Energiewirtschaft begrüßt daher, dass die Bundesregierung ein Entlastungspaket plant, das Privathaushalte genauso wie Gewerbe, Handel und Industrie in den Blick nimmt. Größter Preistreiber waren in den letzten Monaten die steigenden Preise an den Großhandelsmärkten, mit denen die Energieversorger konfrontiert sind. Um weiter wirtschaftlich arbeiten und ihrem Versorgungsauftrag nachkommen zu können, müssen die Energieversorger die Preise für ihre Kundinnen und Kunden anpassen.  

Zügige Entlastungen können daher vor allem durch eine Absenkung der Steuern, Abgaben und Umlagen erfolgen, die immerhin 40 Prozent des Energiepreises ausmachen. Hier können die Abschaffung der EEG-Umlage und die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß spürbare Effekte erzielen.

Parallel dazu müssen besonders einkommensschwache Haushalte mit gezielten sozialpolitischen Maßnahmen entlastet werden. Wirksame Instrumente sind hier beispielsweise der geplante Heizkostenzuschuss, aber auch die Anpassung der sozialpolitischen Leistungen an das aktuelle Preisniveau. Besonders betroffenen Unternehmen sollte über die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen hinaus eine direkte Unterstützung im Rahmen der geltenden Beihilferegelungen gewährt werden, um ihre wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Hierzu erklären Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU: „Es ist richtig, dass die Politik für Entlastung bei den Energiepreisen sorgen möchte. Die Instrumente dürfen am Ende jedoch nicht zulasten der Energieversorger gehen. Gesetzliche Eingriffe in bilaterale Vertragsverhältnisse und in die Preise für Privat- und Gewerbekunden sind weder zielführend noch notwendig oder sachgerecht. Die Senkungen bei Steuern und Abgaben werden die Unternehmen nach den bestehenden Regelungen kostensenkend in der Preiskalkulation berücksichtigen. Diese bestimmen aber eben nur einen Teil des Preises. Es muss den Unternehmen offenstehen, die massiv gestiegenen Beschaffungskosten bei einer Neukalkulation zu berücksichtigen. Um das noch einmal deutlich zu machen: Kein seriös agierender Energieversorger nutzt die aktuelle Situation aus, um sich selbst auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu bereichern. Der intensive Wettbewerb um Kundinnen und Kunden wird dafür sorgen, dass Entlastungen bei den Steuern und Abgaben in jedem Fall eine preisdämpfende Wirkung entfalten werden.“ 

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel