BDEW zum heutigen EuGH-Urteil zur Förderung Erneuerbarer Energien

Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vereinbarkeit national beschränkter Systeme zur Förderung der Erneuerbaren Energien mit dem Europarecht in einer ersten Stellungnahme:


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"Die Ökostromförderung bleibt vorerst eine nationale Angelegenheit. Im Ausland erzeugter Strom kann auch in Zukunft nicht von nationalen Fördersystemen profitieren. Das hat der EuGH heute in einem richtungsweisenden Urteil entschieden.

Die Sorge des BDEW, dass das EuGH-Urteil zu einer unkoordinierten Öffnung der nationalen Fördersysteme führen könnte, wurde erfreulicherweise nicht bestätigt. Die Öffnung nationaler Fördersysteme innerhalb kurzer Zeit hätte unter Umständen einen kräftigen Kostenschub für die nationalen Fördersysteme - darunter das EEG - zur Folge haben können. Die grundsätzlich breite Zustimmung in Deutschland für die Förderung Erneuerbarer Energien sinkt jedoch mit jedem Cent, den die EEG-Umlage steigt.

Grundsätzlich stehen wir vor der großen Herausforderung, den europäischen Binnenmarkt für Energie zu vollenden. Mehr Europa ist der Schlüssel für das Gelingen der Energiewende. Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt in diesem Zusammenhang ausdrücklich das von der Kommission vorgeschlagene europaweit verbindliche CO2-Minderungsziel von mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2030 sowie den Vorschlag für ein verbindliches EU-Ausbauziel für Erneuerbare Energien von mindestens 27 Prozent. Darüber hinaus spricht sich der BDEW für eine schrittweise Angleichung der nationalen Fördersysteme auf europäischer Ebene aus. Die Staats- und Regierungschefs müssen hier endlich Klarheit schaffen.

Eine solche Angleichung darf allerdings nicht überhastet, sondern muss mit Bedacht erfolgen. Die gewonnene Zeit muss jetzt dafür genutzt werden, die Erneuerbaren Energien aus den nationalen Fördersystemen in ein grenzüberschreitendes wettbewerbliches System zu überführen. So lassen sich auch die jeweiligen europäischen Standortvorteile besser nutzen. Ein erster Schritt kann beispielsweise die Öffnung des Fördersystems im Rahmen der Umstellung auf ein Auktionsdesign im Zuge der EEG-Novelle 2016/2017 sein. So könnten sich auch Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Standorten in den anderen EU-Mitgliedstaaten um die Förderung durch das EEG bewerben."

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel