BDEW zur Festlegung der Bundesnetzagentur zum §14a Energiewirtschaftsgesetz

Heute haben die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur die Festlegung zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorgelegt.


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Danach dürfen Stromnetzbetreiber künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise dimmen, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Bundesnetzagentur hat eine gute Lösung gefunden, mit der der Anschluss von Hunderttausenden Wärmepumpen und Wallboxen nun rasch erfolgen und trotzdem die gewohnt hohe Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet werden kann. Damit haben die Unternehmen nach jahrelangem Ringen nun endlich eine konkrete Grundlage, mit der sie in die Umsetzung gehen können.

Wir werden die Festlegung nun im Detail analysieren und bewerten. Auf den ersten Blick ist positiv, dass sich die Festlegung stark an dem Festlegungsentwurf orientiert und verschiedene BDEW-Forderungen aufgenommen wurden. Mit knapp einem Monat zum 01.01.2024 bleibt die Umsetzungsfrist für die Festlegung sehr ambitioniert.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel