BDEW zur Verabschiedung des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes

Gestern Abend hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz verabschiedet.

Heute hat sich der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzentwurf befasst, so dass das Gesetz noch im Juli in Kraft treten kann.


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Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Regelungen zur Bereithaltung und zum Einsatz von Ersatzkraftwerken auf Basis von Stein- und Braunkohle sind ein zentraler Baustein, um die Versorgungssicherheit bei Strom, Wärme und Gas in Deutschland und Europa zu stärken. Die Diskussionen über den Gesetzentwurf im Bundestag haben erfreulicherweise noch zu zahlreichen wichtigen Verbesserungen geführt, die der BDEW im Gesetzgebungsprozess vorgeschlagen hatte:

So sind die ursprünglich vorgesehenen Strafzahlungen (Pönale) für den Einsatz von Erdgas in der Strom- sowie der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) im Fall einer drohenden oder akuten Gasmangellage gestrichen worden. Dies ist folgerichtig: Strafzahlungen hätten keine zusätzlichen Gaseinsparungen bewirkt, da in einer Gasmangellage die Großhandelspreise stark ansteigen und in der Konsequenz so weit wie möglich auf Erdgas zur Stromerzeugung in Gaskraftwerken und KWK-Anlagen verzichtet wird. Ein Teil der Gaskraftwerke erzeugt neben Strom auch Wärme. Diese KWK-Anlagen können auch in einer Mangellage zumeist nicht heruntergefahren werden. Der einzige Effekt von Strafzahlungen wären daher höhere Strom- und Wärmepreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher gewesen.

Auch sind solche KWK-Anlagen von der ursprünglich für alle Gaskraftwerke geplanten Begrenzung der Vollbenutzungsstunden ausgenommen worden, deren Wärmeerzeugung, z.B. zur Versorgung von Nah- und Fernwärmekunden, nicht dauerhaft anderweitig ersetzt werden kann. Diese Regelung ist essenziell für die sichere Wärmeversorgung der Kunden über Wärmenetze. Es ist deshalb erfreulich, dass das Parlament die Versorgungssicherheit auch in diesem Punkt gestärkt hat.

Positiv ist auch, dass jetzt wesentlich präziser definiert ist, in welchen Situationen Kohlekraftwerke reaktiviert werden sollen. Das Gesetz beinhaltet jetzt konkrete Vorgaben, die den Einsatz der Kraftwerke bei Ausrufung der Alarm- oder der Notfallstufe regeln.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel