Befristeter Energiekostenzuschuss für besonders betroffene Unternehmen

Anträge bis zum 31. August beim BAFA stellen

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim macht darauf aufmerksam, dass Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen können.


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Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassene Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 gezahlt, soweit diese sich für die Unternehmen gegenüber ihren Kosten in 2021 mehr als verdoppelt haben. Um Anreize für einen Mehrverbrauch von Erdgas zu verhindern, ist das zuschussfähige Volumen in den Monaten Juli bis September 2022 auf 80 Prozent des Verbrauchs im entsprechenden Monat im Jahr 2021 begrenzt. Die Höhe des Zuschusses steigt in drei Stufen, abhängig von der Belastung durch den Preisanstieg. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Erste Auszahlungen an Unternehmen in Höhe von 80 Prozent des gesamten Zuschusses werden ab Mitte August erfolgen.

„Wichtig für unsere Unternehmen in der Grafschaft ist, dass sie ihre Anträge mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal spätestens bis zum 31. August 2022 gestellt haben müssen, da dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt“, so Ralf Hilmes von der Wirtschaftsförderung des Landkreises. Nähere Informationen rund um die Antragstellung finden Unternehmen auf der Internetseite des BAFA unter folgendem Link:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Energiekostendaempfungsprogramm_node.html

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