BEMD-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Gesetz Neustart der Digitalisierung der Energiewende“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 09.12. im Rahmen einer Länder- und Verbändeanhörung den Entwurf für ein Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vorgestellt.


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Der Bundesverband der Energiemarktdienstleister (BEMD) e.V. hat – unter Federführung seiner Arbeitsgruppe Digitale Mehrwertdienste – an der kurzfristig anberaumten Vorstellung des Referentenentwurfs teilgenommen. Im Anschluss hat der BEMD am 13.12. im Rahmen des dreistufigen Prozesses der Verbändeanhörung zudem eine Einladung zu einem Einzeltermin zur Kommentierung und Diskussion des Gesetzentwurfs wahrgenommen und anschließend formal eine Stellungnahme abgegeben.

Grundsätzlich unterstützt der BEMD Ziele und Zielrichtung des GNDEW, insbesondere auch bzgl. der Geschwindigkeit des Roll-Outs, der teilweise geplanten Vereinfachungen sowie der Klärung der Kompetenzen zwischen BMWK und BSI. Dennoch hat der BEMD einige Anregungen für die weitere Ausgestaltung des Gesetzes:

Hierzu gehört z.B. die Auslagerung der Beträge für die Preisobergrenze aus dem Gesetz in eine Verordnung oder alternativ eine „Feststellung“ der BNetzA. Ebenso wurde gefordert, die Preisobergrenze auf auskömmliche Werte (Netto/ Brutto) anzuheben. Hintergrund hierzu ist, dass die Auskömmlichkeit der Preisobergrenze unter den aktuellen Preissteigerungen (Messeinrichtungen, Smart-Meter-Gateways) zumindest zum Teil nicht gegeben ist.

Darüber hinaus wurde die Problematik einer „entschädigungslosen Enteignung“ des Messstellenbetreibers (MSB) beim Fall des Auftretens des AusfallMSBs angesprochen. Der BEMD sieht diese Regelung als noch zu klären an, da die Messstellenbetreiber (gMSB, wMSB) entsprechende Investitionen getätigt haben, die bei einer Übernahme vom AusfallMSB bisher nicht berücksichtigt werden.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Refinanzierung der Kosten für den Netzbetreiber; hier plädiert der BEMD für eine „gerechtere“ Kostenverteilung – wie im Rahmen der „20 Euro-Lösung“ angedacht – im Gegenzug für die Übernahme von weiteren Aufgaben durch den Netzbetreiber, wie z.B. eine erweiterte Datenkommunikation. Die Regulierung (ARegV) hierzu ist aktuell noch unklar und sollte spezifiziert werden.

Außerdem wurde die Gateway (GW)-Funktionsnachrüstung thematisiert. Ein (bundesweiter) Update-Prozess bei GW`s ist nach Meinung des BEMD wirtschaftlich nicht darstellbar. Gründe hierfür sind, dass die Behörden selbst nicht auf dem aktuellen Stand sind; zudem würde es derzeit aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen in den 16 Bundesländern mit eigenen Landeseichbehörden zu 16 einzelnen Verfahren kommen. Aus diesem Grund setzt sich der BEMD dafür ein, dass die GW-Funktionsnachrüstung per Update unter Anpassung des Eichrechts an die Realität angepasst werden muss. Alternativ muss das GW ausgenommen oder eine andere praxistaugliche Lösung gefunden werden.

Der BEMD hat direkt im Nachgang an die Konsultation ein vielbesuchtes internes Forum mit seinen Mitgliedern und Innovationspartnern durchgeführt, auf dem die Ergebnisse der Anhörungen diskutiert wurden. Der Bundesverband wird auch den weiteren Prozess aktiv begleiten, an den Arbeitsgruppen- und Task-Force-Sitzungen teilnehmen und seine Mitglieder regelmäßig informieren.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die BEMD Geschäftsstelle unter geschaeftsstelle@bemd.de.

BEMD: Bundesverband der Energiemarktdienstleister