Bundesnetzagentur will auf Stromkabel verzichten

Offshore-Windparkbetreiber befürchten Gewinneinbußen

Am 18. Dezember 2014, 10.00 Uhr, verhandelt der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Saal BZ 5 über Eilanträge der Offshore-Windpark-Investoren EnBW Hohe See GmbH, Stuttgart, und der Northern Energy OWP Albatros GmbH, Hamburg, gegen die Bundesnetzagentur.


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Die Investoren beabsichtigen die Errichtung von Windparks in der Nordsee. Die Bundesnetzagentur genehmigt die Planungen von Leitungen zum Transport des in den Windparks erzeugten Stroms zum Festland. Mit ihren Eilanträgen im Rahmen des Zuweisungsverfahrens wenden sich die Investoren u. a. gegen eine aus beabsichtigten Planungsänderungen der Bundesnetzagentur folgende Reduzierung der ihnen zuzuweisenden Leitungskapazitäten.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, eine der bisher geplanten Offshore-Stromleitung ("BorWin 4", Leitung von Emden an Borkum vorbei in die westliche deutsche Bucht, Länge: 172 km) nicht mehr errichten zu lassen. Stattdessen sollen die für "BorWin 4" vorgesehenen Kapazitäten auf die verbleibenden Leitungen verlagert werden. Dies würde dazu führen, dass die Investoren mangels ausreichender Leitungskapazitäten entgegen den bisherigen Planungen nicht mehr den gesamten, sondern nur noch einen Teil des in ihren Windparks produzierten Stroms in das Netz einspeisen könnten. Die verfügbaren Kapazitäten müssten teilweise in einem Versteigerungsverfahren zwischen den privaten Windparkbetreibern vergeben werden.

Die Investoren wenden sich gegen diese Verknappung der Kapazitäten. Sie machen geltend, dass sie im Vertrauen auf die bisherigen Planungen und den sich hieraus ergebenden Umfang möglicher Stromeinspeisungen bereits mehrere Millionen Euro in die Konzeption ihrer Windparks investiert hätten. Da sie durch die nunmehr beabsichtigte Verknappung jedoch nur noch einen Teil des zu produzierenden Stroms einspeisen könnten, würden ihnen in den nächsten Jahren Entgelte in Millionenhöhe entgehen.

Die Bundesnetzagentur hält die Verlagerung der Kapazitäten und damit die Beschränkung der verfügbaren Kontingente für sachlich geboten (vgl. Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 23.10.2014, www.bundesnetzagentur.deexterner Link, öffnet neues Browserfenster). So könnten die Baukosten für die BorWin 4-Leitung in Höhe von mehr als 1,5 Milliarden Euro und damit jährliche Kosten in Höhe von ca. 200 - 300 Millionen Euro eingespart werden. Letztere müsste andernfalls der Stromkunde über den Strompreis tragen.

Oberlandesgericht Düsseldorf direkter Link zum Artikel