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Grundlegende Überarbeitung des EEG
Die Novelle richtet die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus und überarbeitet dazu das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend und umfassend, ändert flankierend zahlreiche andere Gesetze. Ziel ist es, im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Ausbauziele 2030
Die Novelle definiert ambitioniertere Ausbauziele für die erneuerbaren Energien: Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.
Höhere Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen
Um dieses Ziel zu erreichen, legt das Gesetz Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. So erhöht es die aktuellen Ausbauraten bei der Windenergie an Land auf 10 Gigawatt pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 Gigawatt Leistung aus Windkraft stammt. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das Gesetz auf 22 Gigawatt pro Jahr vor - im Jahr 2030 sollen insgesamt rund 215 Gigawatt Solar-Leistung in Deutschland erreicht sein.
Endgültiges Aus für EEG-Umlage
Das Gesetz schafft die EEG-Umlage dauerhaft ab, nachdem sie durch eine kürzliche Änderung bereits auf Null abgesenkt worden war.
Beschleunigte Genehmigungsverfahren
Gesetzlich wird klargestellt, dass alle erneuerbaren Energien - auch die Wasserkraft - im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dies ist für Planungs- und Genehmigungsabwägungen relevant und soll zur Beschleunigung der Verfahren beitragen.
Gesplittetes Inkrafttreten
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf bzw. in einigen Wochen bzw. Monaten in Kraft, das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023.