Bundestag beschließt Strom- und Gaspreisbremse

StadtWerke Rösrath informieren über Energiehilfen für Verbraucher und Unternehmen

Am 15. Dezember hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet.


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Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. „Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für uns bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Unser Ziel und Anspruch ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei unseren Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Christoph Schmidt, Geschäftsführer der StadtWerke Rösrath - Energie GmbH.

Für die meisten Haushaltskunden greift ab März 2023 die Strom- und Gaspreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Es handelt sich dabei jeweils um Bruttowerte, also Beträge inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. „Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen“, erklärt Schmidt. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom jeweils gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. Der Arbeitspreis für RöGas beträgt ab Januar 2023 13,49 Cent brutto pro Kilowattstunde, für RöStrom 44,82 Cent brutto pro Kilowattstunde. Aufgrund dieser vergleichsweise günstigen Energiepreise spart eine Familie mit vier Personen und einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh bei den StadtWerken Rösrath daher mit der Preisbremse im Durchschnitt monatlich etwa 20,00 Euro. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh wird sie monatlich mit etwa 11,- Euro entlastet.

Entlastung erfolgt automatisch

Um von den Entlastungen für Strom und Gas zu profitieren, müssen unsere Kundinnen und Kunden nichts tun. Es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen wir uns auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Die gedeckelten Stromkosten werden auf Basis der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen, Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir vor dem 1. März. Das gilt sowohl für die Gas- als auch für die Strompreisbremse.

Für die StadtWerke Rösrath - Energie GmbH bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. „Die Zahlungsläufe von unseren Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden“, erklärt Schmidt weiter. „Wir geben alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren. Wenn es in dieser Ausnahmesituation zu fehlerhaften Abrechnungen kommen sollte, werden wir diese selbstverständlich berichtigen“, bittet er um Verständnis.

„In unseren Kundencentern erleben wir täglich verzweifelte Menschen, die ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr bezahlen können. Deshalb sind die Preisbremsen dringend notwendig“, so Schmidt. „So sehr wir den Unmut über die massiv gestiegenen Energiepreise verstehen – Ursache für die Preisentwicklung sind exorbitant gestiegene Einkaufspreise für Strom und Gas an den Energiemärkten in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.“

StadtWerke Rösrath