Dezember-Einmalzahlung für Erdgas und Wärme: swb hat alle Überweisungen ausgeführt

Bereits seit 20. Dezember ist das Auftragskörbchen bei swb für die Dezember-Einmalzahlung für Erdgas und Wärme des Bundes leergearbeitet:


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Alle Kundinnen und Kunden mit einem eigenen Erdgas- oder Wärmeliefervertrag und hinterlegter Bankverbindung wurde eine Gutschrift in der Höhe des individuellen Dezember-Abschlagbetrags für Erdgas oder Wärme angewiesen. Der Zahlungseingang

ist kurz und bündig mit dem Wort „Gutschrift“ gekennzeichnet. „Wir gehen davon aus, dass die Wertstellung durch die Geldinstitute inzwischen ebenfalls erfolgt ist“, sagt Angela Dittmer, swb-Pressesprecherin. Damit ist der erste Teil der von der Bundesregierung gewollten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vor Weihnachten umgesetzt.

Zurzeit arbeiten die deutschen Energieversorgungsunternehmen bereits an der Umsetzung des zweiten Teils, den Energiepreisbremsen. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat den dazugehörigen Preisbremsengesetzen zur Entlastung der Energiekundinnen und -kunden zugestimmt. Die Preisbremsen enthalten staatlich garantierte Preisobergrenzen, die sogenannten Preisdeckel für Erdgas, Wärme und Strom. Die Preisbremsen stoppen den weiteren Anstieg der Energiekosten für Haushalte und kleine und mittlere Gewerbebetriebe.

Die deutschen Energieversorgungsunternehmen haben jetzt die Aufgabe, die Preisbremsen zum 1. März 2023 einzuführen. Sie werden rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar gelten. Für große Industriebetriebe soll die Gaspreisbremse ab Januar greifen.

swb wird die gesetzlichen Vorgaben des Bundes wie gewohnt zuverlässig anwenden und 1:1 umsetzen. Erste Informationen, was die Preisbremsen für Haushalte und Unternehmen im Land Bremen praktisch bedeuten, sind auf der swb-Website www.swb.de zu finden. Sie werden laufend erweitert und regelmäßig aktualisiert.

„Es ist nur zu verständlich, dass unsere Kundinnen und Kunden Fragen zu den Maßnahmen des Bundes haben“, sagt Angela Dittmer. Aktuell verzeichnet der swb-Kundenservice ein anhaltend hohes Anrufaufkommen, was zu längeren Wartezeiten führt. „Wir bitten hier zum einen um Geduld und zum anderen darum, für Anfragen auch das Kontaktformular auf unserer Website zu nutzen (swb.de/kontakt/formular). Auch in unserem Online-Service-Portal ‚mein swb‘ stehen viele weitere Serviceangebote ganz bequem rund um die Uhr zur Nutzung bereit.“

swb AG direkter Link zum Artikel