EEG-Verordnung wird neu gefasst
Die Transparenzvorschriften für die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen verbessert werden
Regelungen dazu enthält die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen (18/3416). Darin werden unter anderem die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, weitere Angaben bei der Festsetzung der EEG-Umlage zu veröffentlichen.
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