Energieaudits für Unternehmen Pflicht
Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen
Dabei werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) vor.
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