Energieeinsparverordnung: Städtische Gebäude nicht mehr angestrahlt

Städtische Gebäude werden ab sofort nachts nicht mehr von außen beleuchtet.

Die Technischen Betriebe (TBG) setzen damit die vom Bund beschlossene erste Energieeinsparverordnung um, die ab 1. September gilt.


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Nicht mehr angestrahlt werden zum Beispiel das Kulturzentrum GBS und die Fassade des Parkdecks an der Biederlackstraße. Auch die Beleuchtung des Brunnens auf dem Marktplatz bleibt ab sofort nachts ausgeschaltet. Der Bund erhofft sich durch die flächendeckende Umsetzung der Verordnung, die auch Vorgaben für den privaten und gewerblichen Bereich formuliert, eine messbare Reduzierung des Stromverbrauchs. Eine weitere Energieeinsparverordnung wird zum 1. Oktober in Kraft treten. Deutschlandweit soll allein der Gasverbrauch um 20 Prozent gesenkt werden, um Versorgungsengpässe im Herbst und Winter möglichst zu verhindern.

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