Energieminister Günther: »Vereinfachter Brennstoffwechsel hilft, Gasknappheit zu verhindern«

Bundesratsbeschlüsse zu Änderungen im Immissionsschutzrecht entsprechen Anliegen des Freistaats

Sachsens Energieminister Wolfram Günther hat die heutigen Beschlüsse des Bundesrats begrüßt, mit denen der Brennstoffwechsel (»Fuel Switch«) in Kraftwerken und Industrieanlagen immissionsschutzrechtlich befristet erleichtert wird.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Günther: »Die Krise ist jetzt. Deshalb begrüße ich die Erleichterungen, mit denen Anlagenbetreiber Rechtssicherheit in der Krise bekommen. Es war und ist mein Anliegen, hier kurzfristig Lösungen zu schaffen. Die Regelungen helfen den Kraftwerksunternehmen und der Industrie, flexibel zu sein und von Gas befristet auf andere Brennstoffe zu wechseln. Der Gesetzgeber schafft hier einen weiteren Baustein, um Gasknappheit zu verhindern.«

Der Bundesrat hat am Freitag (7.10.) der Änderung von Gesetzen und Verordnungen zugestimmt, mit denen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Hintergrund ist das Anliegen, den Ersatz von Gas durch andere Energieträger zu befördern und somit eine Gasmangellage zu verhindern. Dies betrifft insbesondere immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, die bei einem Brennstoffwechsel erforderlich sein können. So kann unter bestimmten Voraussetzungen der Betrieb von Anlagen schon vorzeitig zugelassen werden.

Dafür hatte sich das SMEKUL im Interesse sächsischer Anlagenbetreiber wiederholt eingesetzt. Mit den neuen Regelungen trägt der Bund unter anderem entsprechenden Forderungen Sachsens Rechnung.

Freistaat Sachsen direkter Link zum Artikel