Erneut keine Gebote in Biomethan-Ausschreibung:

Notwendigkeit biogener Kraft-Wärme-Kopplung bestätigt

Gestern veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der jüngsten Biomethan-Ausschreibungen zum 1. September nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) für Biomethan-Spitzenlastkraftwerke.


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Nach Reduzierung des ausgeschriebenen Volumens von 300 auf 8 Megawatt (MW) wurde erneut kein Gebot eingereicht. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Leider hat uns das Ergebnis der Biomethan-Ausschreibung vom 1. September 2023 nur wenig überrascht. Seit der mit dem Osterpaket 2022 vorgenommene Neuausrichtung der EEG-Vergütung für Biomasse weg von flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biogas, Holz und Biomethan hin zu reinen Biomethan-Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung, ging kein einziges Gebot innerhalb der Biomethan-Ausschreibung ein. Wie bereits mehrfach betont wurde, ist das Biomethansegment in seiner aktuellen Ausgestaltung für potenzielle Bieter schlicht unattraktiv.

Zum einen reichen die geringen Volllaststunden nicht ansatzweise aus, um das wertvolle Biomethan nicht nur in Strom, sondern eben auch in dringend benötigte Wärme umzuwandeln. Dabei sollte die Bundesregierung im Hinblick auf die längst überfällige Wärmewende auch auf die kommunale Wärmeversorgung setzen. Stadtwerke oder Betreiber lokaler Wärmenetze, die Biomethan einsetzen wollen, benötigen ein ausreichende Anzahl an Volllaststunden pro Jahr, um selbst bei großen Wärmespeichern gesichert Wärme für die Bevölkerung bereitstellen zu können.

Zum anderen sollte deutlich geworden sein, dass es eben nicht reicht, Biomethan-Anlagen aus dem regulären Biomasse Segment zu verbannen und das Ausschreibungsvolumen stark einzukürzen. Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung, wie sie derzeit im Anlagenbestand gelebt wird, ist und bleibt der Königsweg hin zur Klimaneutralität. Flexible Speicherkraftwerke, die neben der bedarfsgerecht Stromproduktion auch bedarfsgerecht Wärme bereitstellen können, sollten im eigentlichen Fokus der Politik liegen.

Die Ausschreibungen zeigen: Die übermäßige Ausrichtung der Biomasse-Vergütung auf Spitzenlastkraftwerke ohne Wärmeauskopplung ist nicht nur energiewirtschaftlich unnötig und klimapolitisch kontraproduktiv, sondern wird vom Markt einfach nicht angenommen – die Systematik der EEG-Vergütung für Biomasse verfehlt damit schlicht ihr Ziel und sollte wieder auf flexible KWK-Anlagen ausgerichtet werden, sowohl im Biomethan- wie auch im regulären Biomasse-Segment.“

Erneut keine Gebote in Biomethan-Ausschreibung: - Anhang 1
Fachverband BIOGAS e.V.