Etikettenschwindel beim Wärmeplanungsgesetz:

Vorschläge im Bau-Ausschuss können Wärmeversorgung nicht rechtzeitig dekarbonisieren

Der Bau-Ausschuss des Bundestages thematisiert in seiner heutigen Expertenanhörung erstmalig öffentlich das Wärmeplanungsgesetz. Bereits in der ersten Lesung am vergangenen Freitag wurden Forderungen aus dem Bundestag laut, die Rolle von Bioenergie im Gesetzesentwurf neu zu bewerten.


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Das stellt einen weiteren Rückschlag für den bereits massiv abgeschwächten Gesetzesrahmen dar. Dies kommentiert Elisabeth Staudt, Senior Expert Energie und Klimaschutz:

„Bereits jetzt droht das Wärmeplanungsgesetz in der Praxis zu einem Wärmewende-Verhinderungsgesetz zu werden. Die umfangreichen Ausnahmereglungen und die wenig ambitionierte und unverbindliche Zielsetzung bei den erneuerbaren Wärmezielen stellen schon jetzt eine massive Gefährdung für die Erreichung der Klimaziele im Gebäude- und Wärmesektor dar. Das Ziel eines verpflichtenden Mindestanteils von 50 Prozent erneuerbarer Wärme in bestehenden Wärmenetzen ist unerlässlich für die Zielvorgaben im Wärmesektor. Mit Biomasse, Wasserstoff oder Müllverbrennung können die Klimaziele im Wärmesektor in der Breite nicht erreicht werden. Ohne sinnvolle Einschränkungen laufen wir Gefahr, dass großindustrielle Heizkraftwerke statt Kohle gigantische Mengen an Waldholz verfeuern. Zudem werden Kommunen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher so unkalkulierbaren Kostenrisiken ausgesetzt – ganz zu schweigen von den verheerenden Folgen einer zunehmenden Waldholzverbrennung für Umwelt und Klima. Statt einer Taskforce Biomasse müssen in den weiteren Verhandlungen um das Wärmeplanungsgesetz ein klarer Fokus auf die Erreichung der Klimaziele gesetzt und lokal verfügbare und vergleichbar günstige Wärmelösungen wie (Groß-)Wärmepumpen, Solarthermie und Geothermie sowie saisonale Großwärmespeicher priorisiert werden.“

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel