EU-Kommission genehmigt Übernahme von Uniper durch BMF

Die Europäische Kommission hat die Übernahme der deutschen Uniper SE durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF), nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Uniper ist weltweit im Großhandel mit Erdgas und Kohle sowie in der Erzeugung und im Großhandel mit Strom tätig. Insbesondere auf den Gasmärkten ist Uniper im Gashandel sowie im vor- und nachgelagerten Großhandel mit Erdgas und dessen Vertrieb vertreten. Das BMF ist derzeit nicht auf den Energiemärkten aktiv.

Anlass für die Übernahme war die anhaltende europäische Energiekrise, insbesondere die Einstellung der russischen Gaslieferungen und der starke Anstieg der Gaspreise. Dieser führte dazu, dass Uniper, Deutschlands größter Importeur von russischem Gas, erhebliche Kapitalzuführungen benötigte, um seine Insolvenz zu verhindern.

Die EU-Kommission kam zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da BMF und Uniper derzeit nicht auf denselben Märkten oder auf vertikal verbundenen Märkten tätig sind.

Das Vorhaben wurde im Rahmen des vereinfachten Fusionskontrollverfahrens geprüft. Weitere Informationen sind auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlichen Register unter der Nummer M.10951 zu finden.

Europäische Kommission direkter Link zum Artikel