EWE NETZ und Stadt Cuxhaven schließen Vertrag zum Betrieb des Stromnetzes für die nächsten 20 Jahre

EWE NETZ und Stadt Cuxhaven schließen Vertrag zum Betrieb des Stromnetzes für die nächsten 20 Jahre
EWE NETZ und Stadt Cuxhaven schließen Vertrag zum Betrieb des Stromnetzes für die nächsten 20 Jahre

Die Stadt Cuxhaven verlängert ihre Zusammenarbeit mit EWE NETZ beim Betrieb des Stromnetzes um weitere 20 Jahre

Der regionale Netzbetreiber ist damit für die sichere Versorgung von 16.268 Stromanschlüssen bzw. für 1.227 Kilometer Stromnetz in der Stadt verantwortlich.


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Uwe Santjer, Oberbürgermeister der Stadt Cuxhaven: „Die Vertragsunterzeichnung ist ein wichtiges Signal. Sie sichert die Versorgung für die Cuxhavener Bevölkerung. Die enge und gut aufgebaute Kommunikation der letzten Jahre zwischen Verwaltung, Politik, Bevölkerung und EWE NETZ kann somit noch intensiviert werden und dementsprechend weiterwachsen. Wir freuen uns, diese Zusammenarbeit fortsetzen zu können. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, sich aufeinander verlassen zu können, um den Herausforderungen der Energiewende optimal begegnen zu können.“

Börge Wenholz, Mitglied der EWE NETZ-Geschäftsleitung, bedankt sich für das Vertrauen und verspricht: „Wir werden auch in den nächsten 20 Jahren ein verlässlicher Partner für die Stadt Cuxhaven sein und unsere Netze auf die Anforderungen der Energie- und Klimawende ausrichten. Den Hochlauf der Elektromobilität zum Beispiel unterstützen wir bereits heute durch smarte Technologien in unserem Netz wie intelligente Ortsnetzstationen, die für die notwendige Balance im Stromnetz sorgen.“

Ebenfalls anwesend bei der Vertragsunterzeichnung waren die Erste Stadträtin Andrea Pospich, EWE-Netzregionsleiter Torsten Wüstenberg und Olaf Stöcker, Leiter Kommunale Angelegenheiten beim regionalen Netzbetreiber.

Die Wegenutzungsverträge – früher hießen sie Konzessionsverträge – sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Sie schreiben die Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb von Strom- und Gasnetzen auf dem Gebiet von Gemeinden fest und werden von den Gemeinden spätestens nach 20 Jahren neu ausgeschrieben und vergeben.

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