EWP erhebt keine Gasbeschaffungsumlage

Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hatte zum 18. September 2022 an ihre Gaskunden Preisanpassungsschreiben versendet, in denen die gestiegenen Energiekosten, die neue Gasbeschaffungsumlage sowie die Gasspeicherumlage bekannt gegeben und die Bilanzierungsumlage auf die zum 1. Oktober gültige Höhe angepasst wurden.


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Zwei Tage vor dem 1. Oktober 2022 hat die Bundesregierung die Gasbeschaffungsumlage wieder gekippt. Demzufolge wird die EWP mit der zum 1. November 2022 angekündigten Gas-Preisanpassung keine Gasbeschaffungsumlage erheben. Die anderen gestiegenen Kostenkomponenten wie die Energiepreise, Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage bleiben in der bekannt gegebenen Höhe bestehen.

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas zum 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent wird die EWP in den Jahresverbrauchsabrechnungen umsetzen. Bestehende Abschlagspläne werden nicht angepasst – hier erfolgt die Aufrechnung mit der folgenden Jahresverbrauchs­abrechnung. Bei neuen Vertragsabschlüssen wird die Mehrwertsteuersenkung ab 1. Oktober 2022 berücksichtigt.

Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten mit dem nächsten Kundeninformationsschreiben eine detaillierte Übersicht über die Zusammensetzung ihrer Preise und den Brutto-Endpreis. Aus umsetzungstechnischen und ökologischen Gründen nutzt die EWP zur Information die Pressemitteilung, die Internetseite und den Ansagetext in der Telefonhotline. Auf eine gesonderte Mitteilung zum Wegfall der Gasbeschaffungsumlage wird die EWP verzichten.

Stadtwerke Potsdam GmbH