Expertenanhörung zum Energiewirtschaftsgesetz:

Auch Netzausbau in den Verteilnetzebenen benötigt finanzielle Förderung

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will die Bundesregierung Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur umsetzen.


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In der heutigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie war der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eingeladen, Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu nehmen. Thema war die beabsichtigte Regelung eines Zuschusses in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzkosten aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungfonds. Dr. Andreas Zuber, VKU-Geschäftsführer der Abteilung Recht, Finanzen und Steuern, erläuterte als geladener Experte:

„Vor dem Hintergrund weiterhin krisenbedingt hoher Strompreise, trägt der vorgesehene Zuschuss in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zur Entlastung von Unternehmen sowie Verbrauchern bei – ohne größerem Administrationsaufwand für die Branche. Deshalb begrüßen wir die Regelungen zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte. Allerdings brauchen wir auch für die Verteilnetzbetreiber einen vergleichbaren Zuschuss. Schließlich findet die Energiewende auch auf Ebene der Verteilnetze statt.

Bisher fehlt eine geeignete finanzielle Flankierung der Netzausbaukosten in den Verteilnetzebenen. Die jetzt anstehende Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte böte die passende Gelegenheit, einen entsprechenden Mechanismus für die Entgelte auf den Verteilnetzebenen zu schaffen.

Der vom Gesetzgeber geplante Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten, belegt die Notwendigkeit einer gezielten finanziellen Unterstützung der Netzbetreiber jenseits der Netzentgelte. Diese Notwendigkeit gilt besonders auch die Verteilnetzbetreiber: Mehr als 90 Prozent der Erneuerbaren-Energien-Anlagen speisen in die Netzebenen der Verteilnetzbetreiber – die Hoch-, Mittel- und Niederspannung – ein.

Aktuell bewirtschaften Stadtwerke und kommunale Energieversorger rund 803.000 Kilometer Stromverteilnetze und 339.000 Kilometer Gasverteilernetze. Die kommunalen Netzbetreiber sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für das Gelingen der Energie-, Wärme- und Verkehrswende bei gleichzeitiger Bezahlbarkeit von Energie und Sicherung der Versorgungszuverlässigkeit bewusst. Durch vorausschauendes Handeln der Netzbetreiber können volkswirtschaftliche Kosten erheblich reduziert werden.“

Komplette Stellungnahme zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel