Genehmigung für Trianel Kohlekraftwerk Lünen endgültig rechtskräftig

Genehmigung für Trianel Kohlekraftwerk Lünen endgültig rechtskräftig
Genehmigung für Trianel Kohlekraftwerk Lünen endgültig rechtskräftig

BUND erklärt die Klage vor dem OVG Münster für erledigt

Nach 15 Jahren hat das Verfahren um die immissionsrechtliche Genehmigung des Trianel Kohlekraftwerks Lünen ein gutes Ende gefunden.


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Nachdem der BUND im Rahmen des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster um die Betriebsgenehmigung des Steinkohlekraftwerks in Lünen und den entsprechenden Vorbescheid eine Erledigungserklärung abgegeben hat, ist die im Jahr 2013 erteilte Genehmigung nun endgültig rechtskräftig.

„Mit dieser Erledigungserklärung ist endlich Rechtssicherheit eingetreten. Die beiden Termine zur mündlichen Verhandlung am 16. und 20. Januar 2023 haben gezeigt, dass unser Kraftwerk seit der ersten Betriebsstunde alle immissions- und naturschutzrechtlichen Auflagen erfüllt,“ erklärt Stefan Paul, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG. „Im Sinne der Prozessökonomie begrüßen wir das vom Gericht angeregte Vorgehen und haben der Erklärung daher zugestimmt“.

Das Trianel Kohlekraftwerk in Lünen wurde 2013 in Betrieb genommen. Es ist eines der modernsten und effizientesten Steinkohlekraftwerke der Welt.

Gegen die Betriebsgenehmigung hatte der BUND im Jahr 2013 Klage eingelegt. Das OVG wies die Klage 2016 ab. Hiergegen hatte der BUND Revision eingelegt. Das nun zuständige Bundesverwaltungsgericht hob im Mai 2019 auf die Revision des BUND das OVG-Urteil aus dem Jahre 2016 auf und verwies das Verfahren an das OVG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück.

In den beiden Terminen in dieser Woche hat das OVG erneut über die Betriebsgenehmigung verhandelt. Am Abend des zweiten Verhandlungstages (20. Januar 2023) regte der 8. Senat eine übereinstimmende Erledigungserklärung an. „Diesen Vorschlag haben wir begrüßt, um das Verfahren nun endgültig und ohne weitere Verfahrensschritte zu beenden“, betont Paul. „Das Trianel Kohlekraftwerk Lünen verfügt damit über eine rechtkräftige Betriebsgenehmigung und leistet weiterhin einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit“.

Genehmigung für Trianel Kohlekraftwerk Lünen endgültig rechtskräftig - Anhang 1
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