Geplante Verlängerung der Preisbremsen

VKU übt scharfe Kritik an Verfahren und Zeitplan

In der Debatte um eine Verlängerung der Energiepreisbremsen übt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) scharfe Kritik am Verfahrensablauf und Zeitplan.


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Anlässlich der Abgabe einer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung für eine Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Die Pläne für eine mögliche Verlängerung der Energiepreisbremsen sind unrealistisch und so nicht umsetzbar. Die geplante Verordnung kommt viel zu spät und lässt zu viele Fragen offen. Deshalb sind wir für ein Auslaufen der Preisbremsen, wie geplant, zum 31. Dezember 2023.

Die Verlängerung durch den Bundestag kann erst Mitte Dezember erfolgen. Erst dann können die Stadtwerke mit der Umsetzung starten, für die sie nur zwei Wochen Zeit haben. Und so wie es aktuell aussieht, auf Basis unklarer und unvollständiger Vorgaben.

Für eine Verlängerung ist es außerdem erforderlich, dass auch die europarechtliche Grundlage für diese Maßnahme von der Europäischen Kommission verlängert wird. Konkret muss sie noch die beihilferechtliche Genehmigung für den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine erteilen. Offen ist unter anderem, zu welchen Bedingungen die Kommission eine Verlängerung zulässt.

Die Erfahrungen aus dem vergangenen Winter zeigen: Alle Informationen zu den Energiepreisen ab Januar 2024 hätten den Energieversorgern spätestens Mitte Oktober vorliegen müssen, um die notwendigen Informationen fristgerecht für Kunden vorbereiten zu können.

Stattdessen soll nun kurzfristig und ohne Not eine Verlängerung durchgedrückt werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger nach Einschätzung der Bundesregierung noch bis zum nächsten Frühjahr vor zu hohen Belastungen geschützt werden müssen, dann sollte nicht zugleich eine Mehrbelastung durch eine höhere Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen zum Jahresanfang beschlossen werden.

Stattdessen regt der VKU für diesen Fall an, dass die ermäßigten Mehrwertsteuersätze für Gas- und Wärmelieferungen im Frühjahr 2024 zeitgleich mit dem Ende der Energiepreisbremsen auslaufen sollen.

Die Energieversorger haben im vergangenen Winter mit der Umsetzung der Preisbremsengesetze in einer Krisensituation kurzfristig und mit hohem Aufwand eine staatliche Aufgabe übernommen. Das darf zu keinem Dauerzustand werden.“

Hintergrund: Die Kabinettsbefassung der Verordnung ist für den 1. November 2023 vorgesehen, der Abschluss im Bundestag am 15. Dezember 2023.

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel