Gesetz zur Erneuerbaren-Richtlinie wird teils später beraten

Klimaschutz und Energie — Ausschuss — hib 487/2024

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Gruppe Die Linke beschlossen, einen Teil des Entwurfs des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/11226) mit der Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ in geänderter Fassung anzunehmen und den übrigen Teil des Entwurfs späteren Beschlussfassungen vorzubehalten.


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Zur Begründung der Abtrennung der Entscheidung über den Bundesbedarfsplan und dessen Änderung heißt es unter anderem: In den Bundesbedarfsplan werden weitere Vorhaben losgelöst von der folgenden turnusmäßigen Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelagert aufgenommen. Die Bundesnetzagentur habe im Rahmen der Prüfung des Netzentwicklungsplans Strom 2023-2037/2045 die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlichen Bedarf der Vorhaben geprüft. Die Bundesnetzagentur habe für die betroffenen Vorhaben eine vorläufige Auswertung des Umweltberichts erstellt. Diese Auswertung sei bei der Entscheidung berücksichtigt worden. Hierdurch werde eine wirksame Umweltvorsorge sichergestellt. Damit die Vorhabenträger schnellstmöglich einen Antrag auf Planfeststellung stellen können, sei eine frühzeitige Aufnahme der Vorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz erforderlich. Da die folgenden neuen Vorhaben mit den bereits in Planung befindlichen Vorhaben 81 und 82 gebündelt werden und diese Planungen nicht verzögert werden sollen, erweise sich ein Vorziehen selbst um wenige Monate als erforderlich. Daher sei es ausnahmsweise geboten, die Vorhaben - kurz vor der eigentlichen Novelle auf Basis der Bestätigung des Netzentwicklungsplans - bereits jetzt in das Bundesbedarfsplangesetz aufzunehmen.

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