Gesetzentwurf Gaspreisbremse: Stadtwerke sind nicht der „Dispogeber“ der Bundesregierung

Beschluss zum Gesetzentwurf für die Dezember-Soforthilfe der Gaspreisbremse: Stadtwerke sind nicht der „Dispogeber“ der Bundesregierung. Jetzt stehen BMWK, KfW und (der zukünftige Beauftragte) PwC in der Pflicht.


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Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat sich heute mit dem Gesetzentwurf zur ersten Stufe der Gaspreisbremse (Dezemberabschlag)/Soforthilfe beschäftigt und zur morgigen Beschlussfassung im Plenum empfohlen. Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):

„Entlastungen sind richtig und wichtig. Ärgerlich ist, dass es in zentralen Punkten keine Verbesserung gibt. So ist nicht gewährleistet, dass die Stadtwerke die staatliche Erstattung rechtzeitig zum 1.12. erhalten. Damit kommen die Energieversorger in die Lage, dem Staat bis zu neun Milliarden Euro Dispositionskredit zu geben. Das führt bei den Stadtwerken zu zusätzlichen Finanzierungskosten, die wiederum die Preisgestaltung belasten. Nun liegt der Ball beim Bundeswirtschaftsministerium, der KfW und dem Beauftragten der Bundesregierung PwC, dafür zu sorgen, dass die Antragsverfahren so schnell wie möglich durchgeführt werden. Wir sehen diese Institutionen in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Stadtwerke in wenigen Tagen Anträge stellen können, damit die staatlichen Mittel rechtzeitig bei den Energieversorgern ankommen.

Während der Gesetzentwurf keine klare rechtzeitige Erstattung an die Versorger regelt, verpflichtet der Gesetzentwurf die Versorger, den Dezemberabschlag nicht einzuziehen oder zu erstatten. Das schafft ein unfaires Ungleichgewicht zu Lasten der Energieversorger.

Das Gesetz wird auch unnötige bürokratische Anforderungen enthalten. So müssen die Wärmelieferanten in ihren Erstattungsanträgen E-Mailadressen und Telefonnummern von Kunden liefern, obwohl sie darüber gar nicht vollständig verfügen, sondern nur über Postanschrift. Wir appellieren erneut, in allen Gesetzen jeden überflüssigen Aufwand zu vermeiden. Nach wie vor gilt: Wer eine schnelle und wirksame Entlastung will, muss es einfach machen. Das gewährleistet dieses Gesetz nicht.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel