Grundlage für eine reibungslose und schnelle Umsetzung der Wärmewende schaffen

BDEW zum Wärmeplanungsgesetz:

Heute findet im Bundestag eine Anhörung zum Wärmeplanungsgesetz statt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

„Die kommunale Wärmeplanung soll zum zentralen Navigator für Haushalte und Energieunternehmen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung werden. Umso wichtiger ist, dass mit dem heute diskutierten Gesetz klare Grundlagen geschaffen werden, die für eine reibungslose und schnelle Umsetzung der Wärmewende sorgen. Auch wenn der Gesetzentwurf im Großen und Ganzen eine praktikable Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende vor Ort darstellt, werden noch nicht alle Potenziale ausgeschöpft. Hier sollte die Bundesregierung nachbessern.

So ist es unerlässlich, im Rahmen der Wärmeplanung alle relevanten Infrastrukturen und Energieträger zu betrachten. Für eine erfolgreiche Wärmewende müssen neben den Wärmenetzen auch die oftmals schon vorhandenen Strom- und Gasnetze und vielfach deren schon mehrjährig vorausgeplanten Ausbauvorhaben in die Wärmeplanung und die Transformation einbezogen werden. Ansonsten drohen Fehlinvestitionen.

Beim Neubau von Wärmenetzen und der Erschließung klimaneutraler Wärmequellen sind erhebliche Investitionen von Nöten. Die Wärmenetzbetreiber investieren bereits jetzt in die Zukunft mit dem Blick auf die Klimaneutralität im Zieljahr 2045. Jedoch braucht es zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eine Anschubfinanzierung. Die BEW ist dafür das geeignete Instrument, auch, um die Kosten für die Verbraucher im Griff zu halten. Um den politisch gewollten Ausbau der Wärmenetze zu stemmen, muss diese Förderung daher nicht nur aufgestockt, sondern im Hinblick auf die Planbarkeit bis zum Jahr 2045 auch verstetigt werden.

Auch regionale und lokale Potenziale für Erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme sollten besser genutzt werden. Das Wärmeplanungsgesetz sollte hierzu keine zu hohen Hürden aufstellen. Regional verfügbare Biomasse beispielsweise kann in vielen Gebieten eine wichtige Rolle für die Wärmeplanung spielen. Gerade in bestimmten ländlichen Gebieten bietet sich ein Einsatz der verschiedenen Formen der Biomasse an. Die Abwärme aus der thermischen Abfallbehandlung ist ein weiterer wichtiger Baustein zum Ausbau dekarbonisierter Wärmenetze und für die Versorgungssicherheit. Um das maximale Wärmepotenzial aus der thermischen Abfallbehandlung zu heben, sollten hierfür alle Reststoffe berücksichtigt werden.

Damit die Wärmewende zum Erfolg wird, muss sie schnell gehen. Bis 2045 bleibt nicht mehr viel Zeit. Analog zum Erneuerbaren-Ausbau sollte deshalb auch Investitionen in den Bau der für die Wärmewende notwendigen Infrastrukturen und Erzeugungskapazitäten ein „überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt werden, sodass der Ausbau der notwendigen Infrastrukturen und insbesondere der Fernwärme an Dynamik gewinnt.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel