HanseWerk erhöht Preise um bis zu 49 Prozent

Verbraucherzentrale mahnt Fernwärmeanbieter ab

Die HanseWerk Natur GmbH verschickt seit einigen Wochen Briefe an ihre Fernwärmekunden zur "Umstellung der Preisgleitklausel" und Erhöhung des Arbeitspreises um 13,4 Prozent und des Grundpreises um 49,2 Prozent. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht in dem Vorgehen einen Verstoß gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Wettbewerbsrecht und hat HanseWerk abgemahnt. Für die Abgabe einer Unterlassungserklärung hat die Verbraucherzentrale dem Unternehmen eine Frist bis 26. Oktober 2015 gesetzt.


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Der aus der E.on Hanse hervorgegangene Fernwärmeanbieter behauptet in den Briefen, die Umstellung trete durch öffentliche Bekanntmachung am 1. Oktober 2015 in Kraft. Demgegenüber geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass die Umstellung eine Vertragsänderung darstellt und nur mit Zustimmung der Kunden wirksam werden kann. Zudem beruft sich HanseWerk auf Kostensteigerungen, die aber von der Verbraucherzentrale angesichts der teilweise sogar rückläufigen Energiepreise für nicht nachvollziehbar gehalten werden.

Zahlreiche Verbraucher haben sich bereits Rat suchend an die Verbraucherzentrale gewandt. Sie rät, gegenüber HanseWerk schriftlich der Umstellung und Preiserhöhung zu widersprechen und mitzuteilen, dass die Zahlung der erhöhten Preise nur unter Vorbehalt erfolge. Sollte HanseWerk die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigern, ist die Verbraucherzentrale zur Verbandsklage bereit. Sollte der Prozess positiv für die Verbraucherseite ausgehen, könnten sich alle HanseWerk-Kunden darauf berufen.

Mehr Informationen, ein Musterbrief und ein Spendenaufruf sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.

HanseWerk erhöht Preise um bis zu 49 Prozent - Anhang 1
Verbraucherzentrale Hamburg e.V. direkter Link zum Artikel