Herkunftsnachweise für kohlenstoffarmen Wasserstoff

Klimaschutz und Energie — Unterrichtung — hib 76/2024

Um einen effizienten europäischen Binnenmarkt für Wasserstoff zu erreichen, empfiehlt die Bundesregierung, sich beim Kennzeichnungssystem an den Anforderungen der kommenden Regelungen der EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff zu orientieren.


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In der Unterrichtung (20/10218) drängt sie zudem im Sinne eines schnellen Wasserstoffmarkthochlaufs auf eine schnelle nationale Umsetzung auf Basis der kommenden europäischen Vorgaben.

In ihrem Bericht zur Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Wasserstoff kommt die Regierung zu dem Ergebnis, dass es aktuell noch an wichtigen europarechtlichen Vorgaben zur Operationalisierung der Definition von kohlenstoffarmem Wasserstoff sowie entsprechenden Regelungen zu Emissionsminderungsanforderungen und deren Bilanzierungsmethodik fehle. Dies spreche gegen eine eigenständige, von EU-Vorgaben abweichende, nationale Festlegung von Anforderungen an die Ausstellung von Herkunftsnachweisen. Zugleich bestehe ein dringender Bedarf zur Verabschiedung der Verordnung, da sie zum Nachweis der vollständigen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie erforderlich und die Umsetzungsfrist bereits abgelaufen sei.

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