Intransparente Preiserhöhungen für Fernwärme


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Energieberatung senercon sieht großes Einsparpotenzial durch Überprüfung von Preisgleitklauseln

In den letzten Jahren sind die Energiepreise durch den Ukrainekrieg und dessen weltpolitische Folgen nahezu explodiert. Das merken auch Eigentümer und Verwalter von Immobilien, die auf Fernwärme setzen. Dass die Energieversorger Preiserhöhungen, die durch nicht überschaubare Marktrisiken entstehen, an ihre Kunden weitergeben dürfen, liegt an sogenannten Preisgleitklauseln. Deren Berechnung ist jedoch immer wieder intransparent oder sogar fehlerhaft – zum Nachteil der Immobilieneigentümer. Maximilian Hengstenberg, Geschäftsführer der Energieberatung senercon, rät diesen, die Preisgleitklauseln in ihren Fernwärmeversorgungsverträgen professionell überprüfen zu lassen und so Einsparpotenziale zu identifizieren.

Preisgleitklauseln werden von den Energieunternehmen selbst festgelegt und sind fester Bestandteil von Versorgungsverträgen. Sie ermöglichen Preisanpassungen, um nicht überschaubare Marktrisiken – wie den Krieg in der Ukraine – zwischen Anbieter und Kunde aufzuteilen. „Die Berechnung dieser Klauseln ist für Kunden jedoch oft intransparent und ohne Expertenwissen nicht nachvollziehbar“, so Maximilian Hengstenberg, Geschäftsführer der Energieberatung senercon. „Jeder Immobilienbesitzer sollte die Preisgleitklausel in seinem Versorgungsvertrag daher von einem Fachmann auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Denn neben der Anpassung der Anschlussleistung liegt hier eine weitere Möglichkeit, erheblich Kosten einzusparen.“

Berechnungsfehler zum Nachteil von Kunden

Zwar sind die Energieversorger gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen zur Kostenstruktur der Klauseln – etwa den bereitgestellten Brennstoffmix – transparent sowie allgemein verständlich auf ihrer Website bereitzustellen; doch in der Realität sieht dies oft anders aus. Auch die regional teils erheblichen Preisunterschiede, die die Verbraucherzentrale in ihrem aktuellen „Preismonitoring Fernwärme“ festgestellt hat, lassen sich auf Anhieb nur schwer erklären. „Die Formeln für die Berechnung von Preisgleitklauseln sind meist sehr komplex. Daher kommt es immer wieder zu Fehlern zum Nachteil der Kunden“, weiß Maximilian Hengstenberg.

Anwendungsfall: Großes Einsparpotenzial

Wie groß das Einsparpotenzial durch eine Überprüfung der Preisgleitklausel ist, zeigt das Beispiel der ECE Group. Der Immobiliendienstleister betreibt und verwaltet Wohn- und Gewerbeimmobilien in zwölf Ländern, darunter rund 200 Shopping-Center mit etwa 20.000 Mietpartnern.

„Wir möchten attraktive Konditionen für die Verkaufsflächen ermöglichen, auch in Zeiten immer weiter steigender Energiepreise“, so Christoph Wensing, Energy & Environmental Management bei der ECE Group. „Also haben wir Sparpotenziale identifiziert und uns dafür entschieden, die Preisgleitklauseln unserer Fernwärmeverträge von einem Spezialisten prüfen zu lassen, um eventuelle Einsparungen an die Mieter weiterzugeben.“

Für die Energieberater von senercon ein echtes Mammutprojekt: Versorgungsverträge von bislang 80 Shopping-Centern überprüften die Spezialisten – und deckten in einigen Fällen Fehler in der Anwendung der Preisgleitklauseln auf. „Wir konnten teils Falschberechnungen feststellen, die wir dann beim jeweiligen Energieversorger moniert haben“, so Peter Hennig, Abteilungsleiter Fernwärmekosten bei senercon. „Dadurch konnten wir Rückzahlungen im mittleren fünfstelligen Bereich an einem einzigen Standort erzielen.“ Zusammen mit der ebenfalls von senercon durchgeführten Prüfung und Anpassung der Anschlussleistungen bei zehn Centern stand am Ende eine Gesamtkostenersparnis im sechsstelligen Bereich zu Buche. Für die restlichen Liegenschaften wird das Einsparpotenzial durch Korrektur der Anschlussleistung aktuell noch geprüft.

Prüfung der Fernwärmekosten oft lohnenswert

Prognosen gehen davon aus, dass die Fernwärmepreise in diesem Jahr nicht weiter steigen werden und sogar geringfügig niedriger ausfallen könnten als noch im Vorjahr. Sie liegen jedoch weiterhin deutlich über Vorkrisenniveau. Immobilienbesitzer können unter Umständen dennoch Geld sparen – wenn sie ihre Anschlussleistung sowie die Rechtmäßigkeit ihrer Preisgleitklausel von einem professionellen Energieberater überprüfen lassen.

comcepta Gesellschaft für strategische Kommunikation mbH