Keine Gefahr durch Erdwärmebohrungen im Kreis Calw

Quelle: Landratsamt Calw - Geothermiebohrung (Foto: Sandra Löffler)
Quelle: Landratsamt Calw - Geothermiebohrung (Foto: Sandra Löffler)

Meterlange Risse an historischen Gebäuden in Staufen (Breisgau)

Millionenschäden durch Erdbohrungen im Landkreis Böblingen. Nachrichten wie diese hatten den Boom der Erdwärmegewinnung vor einigen Jahren abrupt beendet. Zwischenzeitlich hat das Umweltministerium Baden-Württemberg auf die Vorfälle reagiert und zum 1. Oktober 2011 die „Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden“ eingeführt.


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Qualifikationsnachweise des Bohrpersonals, eine Haftpflicht- und eine verschuldensunabhängigen Versicherung und eine externe Bauüberwachung sollen die Qualität der Bohrungen steigern und somit die Gefahr weiterer Schadensfälle minimieren. Die Leitlinien ergänzen den „Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden“ des Umweltministeriums.

Im Landkreis Calw sind ähnliche Folgen von Erdwärmebohrungen allerdings nicht zu befürchten. Ursache der Schäden war meist eine durch die Bohrung hergestellte Verbindung von wasserführenden Schichten mit Anhydrit (Gipskeuper). Durch das einfließende Wasser quoll die Gipskeuperschicht auf und hob so die Erdoberfläche an. „Diese Problematik tritt im Landkreis Calw praktisch nicht auf, Ausnahme ist lediglich der südlichste Teil des Kreises im Bereich Gündringen“, erklärt Sandra Löffler vom Landratsamt Calw.

515 Anlagen mit knapp 1.550 Bohrungen sind im Landkreis Calw bereits installiert worden. Die Erste wurde 1994 genehmigt. Folgeschäden durch die Bohrungen wurden der Kreisbehörde seitdem nicht bekannt.

Erdwärme, auch Geothermie genannt, umfasst die in der Erde gespeicherte Energie. Sie zählt zu den regenerativen Energien und wird mittels Erdwärmesonden, Kollektoren oder Grundwasserwärmepumpen aus der Erde gewonnen. Erdwärmesonden sind dabei die am häufigsten genutzte Form.

In Wasserschutzgebieten sind Erdwärmesonden grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Weitere Ausschlussgebiete sind der Nahbereich von Thermal- und Mineralwasserfassungen sowie Tallagen aufgrund des starken Drucks des Grundwassers.

Bohrungen über 100 Meter Tiefe sind zusätzlich zur wasserrechtlichen Erlaubnis, die das Landratsamt erteilt, beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau bergrechtlich zu genehmigen. Beim Landratsamt Calw kann unter Nennung der Gemarkung und Flurstücksnummer eine kostenfreie Auskunft über die Genehmigungsfähigkeit einer Erdwärmesondenbohrung gegeben werden.

Weitere Informationen über Erdwärmesonden und deren Antragsstellung sind auf der Internetseite des Landkreises, www.kreis-calw.de unter dem Suchwort „Geothermie“ sowie bei der Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Telefon 07051 160-132 erhältlich.

Keine Gefahr durch Erdwärmebohrungen im Kreis Calw - Anhang 1
Landratsamt Calw direkter Link zum Artikel
Quelle: Landratsamt Calw - Ein Sondenbündel schaut aus der fertigen Bohrung. (Foto: Sandra Löffler) Quelle: Landratsamt Calw - Ein Sondenbündel schaut aus der fertigen Bohrung. (Foto: Sandra Löffler)