Kraft-Wärme-Kopplung

Hildegard Müller zur Evaluierungsstudie zur Kraft-Wärme-Kopplung des Bundeswirtschaftsministeriums

Mit einiger Verzögerung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) heute die Evaluierungsstudie zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) veröffentlicht.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Neben dem eigentlichen Monitoring-Bericht zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) umfasst die Studie eine laut EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) durchzuführende KWK-Potenzialanalyse sowie die Untersuchung über die Rolle der KWK im zukünftigen Energiesystem. Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt im Hinblick auf die bevorstehende Novelle des KWK-G:

"Die Energiewirtschaft begrüßt, dass mit der KWK-Studie nun endlich die Grundlage für die Novelle des KWK-Gesetzes geschaffen worden ist. Diese ist dringend notwendig, um drohende Abschaltungen von hocheffizienten KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung zu verhindern. Nach der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geht es jetzt darum, mit der KWK-G-Novelle eine wirtschaftliche Basis für hocheffiziente KWK-Anlagen im Bestand, im Neubau und der Modernisierung zu schaffen. Nur so können das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel von 25 Prozent KWK-Stromanteil bis 2020, das Klimaschutz- sowie das Effizienzziel der Bundesregierung für 2020 erreicht werden.

Die Energiewende erzeugt ein ihren eigenen Zielen abträgliches Paradoxon: die effizientesten Anlagen, die neben Strom auch klimaschonend und preisgünstig Wärme für Heizung, Warmwasserbereitung sowie Industrieprozesse erzeugen, arbeiten seit zwei Jahren unwirtschaftlich. Trotz hoher Verluste aus dem Stromgeschäft besteht weiterhin die Pflicht zur Versorgung der Wärmenetzkunden. Die Wärmeerlöse reichen jedoch bei Weitem nicht aus, den defizitären Stromverkauf der KWK-Anlagen auszugleichen. Viele Stadtwerke und Kommunen sind von dieser prekären Situation bereits betroffen.

Parallel zur Novelle des KWK-Gesetzes müssen die Vorbereitungen für das künftige Marktdesign weitergehen. Es müssen die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass sich der Betrieb von Kraftwerken wieder lohnt. Wir haben eine entsprechende Lösung mit dem dezentralen Leistungsmarkt vor über einem Jahr vorgestellt.

Die Energieeffizienzrichtlinie der EU gibt den Mitgliedsstaaten vor, die KWK-Potenziale umfassend zu heben. Der KWK-Bericht hat klar herausgearbeitet, dass ein betriebs- wie volkswirtschaftlich hohes KWK-Potenzial in Deutschland vorhanden ist, aber Verbesserungen im KWK-Gesetz dringend notwendig sind. Nun muss als nächster Schritt zügig ein entsprechender Referentenentwurf vom Bundeswirtschaftsministerium erstellt werden. Nur mit einer kurzfristigen Überarbeitung des KWK-Gesetzes können flexible KWK-Anlagen weiterhin und künftig die schwankende Stromerzeugung aus Sonne und Wind flankieren. Gleichzeitig bleibt das 25 Prozent-KWK-Ziel erreichbar, werden CO2-Emissionen gesenkt sowie die Effizienz im Wärmemarkt gesteigert."

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel