Kreis genehmigt Windrad in Borth

Windenergieanlage in Rheinberg-Borth

Die Kreisverwaltung Wesel hat am 20. Oktober 2015 die von der Firma SL Windenergie GmbH beantragte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in Rheinberg-Borth erteilt. Das Windrad hat eine Leistung von 2,35 MW und eine Gesamthöhe von 149,9 m.

Grundlage für die Genehmigung sind die im November 2014 eingereichten Antragsunterlagen, die die ursprünglich im Jahre 2011 eingereichte Planung für einen anderen Anlagentyp ersetzt haben, sowie die hierzu erfolgten Ergänzungen.


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Die Kreisverwaltung kommt nach intensiver Prüfung zu der Auffassung, dass die Genehmigungsvoraussetzungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Anlage erfüllt werden.

Gegenstand der Prüfung waren u. a. Fragen des Artenschutzes, der schon bei den im benachbarten Windpark Wesel-Büderich erteilten Genehmigungen eine wichtige Rolle gespielt hat. Durch Auflagen (u. a. zeitweilige nächtliche Abschaltung während empfindlicher Zugzeiten der Fledermäuse, Gänsemonitoring, aber auch nächtliche Leistungsreduzierung zum Lärmschutz) wird sichergestellt, dass den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entsprochen und ein Risikomanagement beim Artenschutz durchgeführt wird.

Die vorgelegten Gutachten sind hinreichend aussagekräftig, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Errichtung und Betrieb der Anlage ausschließen zu können. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung war daher nicht erforderlich um die Genehmigung zu erteilen.

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