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Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen, das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Sicherheit der Energieversorgung
Das Gesetz soll die Energieversorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten. Der Leistungsbetrieb der drei Kraftwerke soll zur Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems im Winter beitragen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Stromversorgung sichergestellt bleibt, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Hintergrund: Schwierige Situation an den Energiemärkten
Aufgrund der angespannten Versorgungslage infolge der russischen Invasion in der Ukraine sei eine unvorhersehbare, außergewöhnliche und äußerst volatile Lage am Gasmarkt und in der Folge auch am Strommarkt entstanden. Hinzu komme, dass sich die Lage auf den Energiemärkten weiter verschärft habe. Aufgrund dieser Entwicklungen komme es auch zu ansteigenden Stromtransiten und entsprechenden größeren Anforderungen an den Stromnetzbetrieb.
Endgültige Abschaltung im April 2023
Das Gesetz sieht vor, dass die Kernkraftwerke spätestens mit Ablauf des 15. April 2023 endgültig den Leistungsbetrieb beenden.
Keine periodische Sicherheitsüberprüfung
Angesichts des kurzen Zeitraums des Weiterbetriebs verzichtet der Gesetzgeber auf eine periodische Sicherheitsüberprüfung. Die Sicherheit der Anlagen werde aber auch im Rahmen des befristeten Weiterbetriebs fortlaufend durch eine umfassende staatliche Aufsicht auf Grund des geltenden Rechts auf einem hohen Niveau sichergestellt, heißt es in der amtlichen Begründung.