Länder billigen Weiterentwicklung des Energie- und Klimafonds
Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Weiterentwicklung des Energie- und Klimafonds zu einem Klima- und Transformationsfonds durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ schafft Rahmenbedingungen für Investitionen und will Wachstumsimpulse setzen, indem es den Fonds weiterentwickelt und finanziell stärkt.
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