LEAG begrüßt Fortschritt beim beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren für den vorgezogenen Kohleausstieg

Die Erstattung in Höhe von 1,75 Mrd. Euro ist essenzieller Baustein der Transformationsplanung der LEAG

Die LEAG wurde heute über ein Schreiben der EU-Kommission zum Stand des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren informiert. Dieses Verfahren dauert seit mittlerweile über drei Jahren an und betrifft die im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz festgelegte und im öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesregierung vereinbarte Entschädigung für die vorzeitige Beendigung der Kohleverstromung bis spätestens 2038.


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Dem Schreiben nach ist ein Entschädigungsbetrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro im Grundsatz mit den beihilferechtlichen Vorgaben vereinbar.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, dem Minister für Wirtschaft des Landes Brandenburg Jörg Steinbach und Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, erklärte Thorsten Kramer, Vorstandsvorsitzender LEAG: „Wir begrüßen die Fortschritte in diesem Verfahren, welches für unser Unternehmen, die Beschäftigten und die Region von entscheidender Bedeutung ist. Wir werden die Bundesregierung auch weiterhin in den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission unterstützen, um ihr zu ermöglichen, die uns zugesagte Entschädigung auch auszuzahlen.“

Noch zu klären ist, in welcher Form die infolge des vorzeitigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung entgangenen Gewinne nachgewiesen und anerkannt werden sollen. Die LEAG hat alle notwendigen Informationen und Dokumente beigebracht und in den vergangenen  Monaten in dem Beihilfeverfahren sehr intensiv und konstruktiv mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zusammengearbeitet. Das Unternehmen erwartet in den kommenden Monaten auch, dass der Bund seine Zusage einhalten wird, die Auszahlung der heute durch das BMWK verkündeten Festbeträge in Höhe von 1,2 Milliarden Euro sowie die vollumfängliche Genehmigung der 1,75 Milliarden Euro zu ermöglichen und das Beihilfeverfahren nunmehr zu einem erfolgreichen Ende zu führen.

Die Entschädigungssumme wird nicht an das Unternehmen oder seine Gesellschafter gezahlt, sondern wird vollständig in die beiden mit den Ländern Brandenburg und Sachsen gegründeten Vorsorgegesellschaften einfließen, wo sie ausschließlich für die Finanzierung der Wiedernutzbarmachung der von den Tagebauen beanspruchten Flächen zur Verfügung steht.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der LEAG, Andreas Lusch, betont die Bedeutung der Entschädigung für das Unternehmen: „Die LEAG ist einer der führenden Stromerzeuger in Deutschland. Sie ist ein unverzichtbarer Treiber der Energiewende in Europa. Für die erfolgreiche Transformation des Unternehmens zu einem grünen Powerhouse bildet die Entschädigung in voller Höhe die entscheidende Grundvoraussetzung im Interesse der notwendigen Planungssicherheit für die weitere erfolgreiche Umsetzung der Transformation der LEAG zu einem klimafreundlichen Energieversorger. Auch seitens des Aufsichtsrates begrüßen wir diese Weichenstellung und sind zuversichtlich, dass bis Jahresende eine sachgerechte Lösung für alle offenen Fragen gefunden wird. Wir danken vor allem den Bundesländern Brandenburg und Sachsen für ihre kontinuierliche Unterstützung in diesem Prozess.“

Die LEAG wird weiterhin eng mit allen Stakeholdern zusammenarbeiten, um die Transformation verantwortungsvoll erfolgreich voranzutreiben. Ziel ist es, mit der GigawattFactory bis 2030 insgesamt 7 GW und bis 2040 sogar 14 GW an Grünstrom grundlastfähig bereitzustellen. Mit dem größten Erneuerbaren-Projekt dieser Art in Deutschland wird die LEAG einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des deutschen Energiesystems und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten.

LEAG: Lausitz Energie Bergbau AG