LNG Mukran: Umschlag und Weitertransport von LNG nun formal bei Genehmigungsbehörde eingereicht

Minister Dr. Backhaus teilt nach einem Gespräch mit Vertretern der Deutschen ReGas und der zuständigen Genehmigungsbehörde mit, dass am vergangenen Freitag die geänderte Betriebsweise in Mukran erstmals formal angezeigt wurde und die Vorlage prüffähiger Unterlagen von der Dt. ReGas in Aussicht gestellt wurde. „Eine Änderung der Betriebsweise liegt mit dem Umschlag und Weitertransport von LNG vor. Diese Änderung ist der Genehmigungsbehörde formal anzuzeigen. Das ist nun geschehen, so Minister Dr. Backhaus.“


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 Die Genehmigungsbehörde wird nach Vorlage vollständiger Anzeigeunterlagen innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von vier Wochen prüfen, ob die Erweiterung des Betriebs in Form eines LNG-Umschlags am Standort Mukran zulässig ist.

Hintergrund:

  • In Genehmigung und Antragsunterlagen wurde der Betriebsablauf und Betriebsumfang konkret beschrieben: 110 LNG- Anlieferungen im Jahr zur Regasifizierung und Einspeisung in das deutsche Gasnetz. Eine Umschlagen von LNG war dahingegen in den Antragsunterlagen nicht vorgesehen.
  • Demnach liegt eine Änderung der Betriebsweise vor, die anzeigepflichtig ist, auch wenn die geänderte Betriebsweise möglicherweise sogar geringere Emissionen (z.B. Lärm) verursacht als der Ursprungsbetrieb. Denn auch positive Auswirkungen können anzeigepflichtig sein.

  • Es kommt nicht darauf an, ob die Auswirkungen unmittelbar oder mittelbar, sofort oder in fernerer Zukunft, vorübergehend oder auf Dauer, mit leichten oder schweren Folgen, für ein oder mehrere Schutzgüter und infolge des Normalbetriebs oder einer Betriebsstörung eintreten können.

  • Für die immissionsschutzrechtliche Bewertung gänzlich unerheblich ist auch die Freistellungsentscheidung der Bundesnetzagentur vom 12. Januar 2023, wonach (energierechtlich) „Dienstleistungen im sog. Small-Scale Bereich“ durchgeführt werden dürfen.

  • Maßgeblich ist allein die Behandlung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und insofern der Inhalt des Genehmigungsbescheids unter Berücksichtigung der vorgelegten Antragsunterlagen.

  • Vor diesem Hintergrund wurde die Dt. ReGas zur Einreichung von Anzeigeunterlagen, d.h. einer detaillierten Beschreibung des neuen Geschäftsmodells „LNG Umschlag“ und der Vorlage technischer Nachweise aufgefordert.
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