Maßnahmen im Bereich Photovoltaik und Energiespeicher

Wirtschaft — Antwort — hib 550/2024

Weitere Maßnahmen zum Ausbau der Photovoltaik will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) in bereits geplante energiewirtschaftliche Gesetzgebungsverfahren einbringen.


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So sollen diese „möglichst rasch zu Vereinfachungen in der Praxis führen“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12456) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Thema „Batteriespeicher“ (20/12308) und nennt als Beispiel Erleichterungen im Bereich „Energy-Sharing Konzepte“.

Zugleich kündigt sie Gesetzgebungsprozesse an „zur Vereinfachung des Anschlussverfahrens durch verbindliche Rückmeldefristen sowie zur besseren Nutzbarmachung von Netzanschlusskapazitäten durch die unverbindliche Netzanschlussauskunft und Reservierungsfristen“. Sie schreibt ferner, dass derzeit genaue Kriterien für Stromspeicher zur Überbrückung sogenannter Dunkelflauten erarbeitet würden.

Auch die Einzelheiten des Designs von Ausschreibungen für die Teilnahme an 500-Megawatt(MW)-Langzeitspeichern im Rahmen der Kraftwerksstrategie würden derzeit noch erarbeitet, heißt es in der Antwort. Ziel sei, möglichst noch im Jahr 2024 mit den Ausschreibungen zu beginnen. Eine Aussage, wie groß die benötigte Langzeitspeicherkapazität sein müsse, um 2030 „einen nennenswerten Beitrag zur Netzstabilität zu leisten“, wie es in der Unionsanfrage heißt, macht die Bundesregierung nicht. Derzeit sei ein Ausschreibungsvolumen von 500 MW vorgesehen, da es sich lediglich um eine Erprobung handle.

Ebenfalls bis Ende 2024 will das BMWK eine Wasserstoffspeicher-Strategie vorlegen. Dazu fänden derzeit Vorarbeiten statt, heißt es in der Antwort weiter. Die saisonale Speicherung von Wasserstoff für den Einsatz in Wasserstoffkraftwerken werde ein wesentliches Element des zukünftigen Energiesystems sein und den Wasserstoffspeicherbedarf maßgeblich bestimmen, erklärt die Bundesregierung und führt weiter aus: „Insofern wird die Systemdienlichkeit inhärenter Treiber des Wasserstoffspeicherausbaus sein. Detailliert wird sich die Wasserstoffspeicher-Strategie mit dieser Frage auseinandersetzen.“

Bei der Frage der Befreiung von Stromspeichern von Netztentgelten verweist die Bundesregierung darauf, dass es dem BMWK aufgrund von europäischen Gesetzen nicht mehr möglich sei, „auf die Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde für von dieser alleinverantwortete Regulierungen einzuwirken“.

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung ferner eine Liste der „Reallabore der Energiewende“ auf. Neben dem Projektnamen geht daraus auch hervor, welche Speichertechnolgie mit welcher Zuwendung gefördert wird. Entsprechende Angaben werden auch zu vier Wasserstoff-Speicherprojekten gemacht.

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