Mehr Rechtssicherheit für Biogas im EEG
Bundestag beschließt EEG-Änderungsgesetz / Vergütungskürzungen bei Biogasanlagen verhindert / Klarstellungen wichtiges Signal pro Bestandsschutz
Der Bundestag hat gestern Abend zwei wichtige Klarstellungen zu Biogas im Erneuerbare Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) beschlossen. Diese betreffen zum Einen die Definition der so genannten Bemessungsleistung bei Biogasanlagen des EEG 2009, die zur Berechnung der Vergütungshöhe herangezogen wird; zum Anderen die Bereinigung eines Verweisfehlers bei Biogasanlagen des EEG 2012, wonach diese nun auch weiterhin von der Wärmenutzungspflicht ausgenommen sind, wenn sie ihren Strom direkt vermarkten.
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