Nächster Förderaufruf des „Förderprogramm Klimaschutz“ startet im August 2024

Förderfähig sind Dach-Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Balkonkraftwerke und Wallboxen

Im August startet der Kreis Viersen einen zweiten Förderaufruf des Förderprogramms Klimaschutz. Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen können auf Antrag Zuschüsse erhalten, wenn sie eine Dach-Photovoltaikanlage oder ein Stecker-Solar-Gerät (auch bekannt als „Balkonkraftwerk“) installieren möchten. Außerdem werden in diesem Jahr erstmals Batteriespeicher und Wallboxen bezuschusst.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

 Die Förderhöhen sind folgendermaßen ausgestaltet:

  • Stecker-Solar-Geräte („Balkonkraftwerke“): 75% der förderfähigen Kosten, maximal 500 Euro
  • Dach-Photovoltaikanlagen: 200 Euro / volle kWp installierte Leistung ab mind. 2 kWp installierter Leistung, maximal 1.000 Euro
  • Batteriespeicher: 200 Euro / volle kWh Speicherkapazität ab min. 2 kWh Speicherkapazität, maximal 1.000 Euro
  • Wallboxen: 50% der förderfähigen Kosten, maximal 200 Euro

Bei einer Installation einer Dach-Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher wird nur eines von beiden durch den Kreis gefördert. Sollte für die Dach-Photovoltaikanlage bereits eine Förderung ausgezahlt oder zugesagt sein, ist die Förderung des Batteriespeichers durch den Kreis ausgeschlossen.

Insgesamt sind in diesem Jahr 500.000 Euro für das Förderprogramm Klimaschutz vorgesehen. Diese werden im Rahmen von zwei Förderfenstern vergeben. Neben dem Förderfenster im August ist ein weiteres Förderfenster im November vorgesehen. Der Kreistag hatte mit seinem Beschluss am 13.06.24 hierzu den Weg freigemacht. Die Fördermaßnahmen sind Teil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes.

Anträge können ab 14.08.2024 gestellt werden

Um die Förderung zu erhalten muss ein Antrag bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Erst nach der Förderzusage durch den Kreis können die Anlagen angeschafft bzw. beauftragt werden. Eine rückwirkende Förderung von bereits angeschafften oder beauftragten Anlagen ist nicht möglich. Die Antragstellung des ersten Förderfensters erfolgt ab dem 14.08.2024 um 9 Uhr digital über die Website des Kreis Viersen. Auf Anfrage ist auch eine Antragstellung in Papierform auf dem Postweg möglich.

Interessierte können sich auf der Internetseite des Kreis Viersen über den Ablauf der Förderung und die Förderbedingungen bereits vorab informieren: www.kreis-viersen.de/foerderprogramm-klimaschutz

Kreis Viersen direkter Link zum Artikel