Reform der Ökostromförderung in Kraft

Intensiv haben Bund und Länder über die EEG-Novelle diskutiert

Seit 1. August 2014 ist sie nun in Kraft. Damit gelten künftig neue Regeln zur Förderung von Ökostrom. Auch die Rabatte für stromintensive Unternehmen bei der Ökostrom-Umlage wurden neu festgelegt. Die Reform soll zudem den Anstieg der Kosten für Stromverbraucher begrenzen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

 

Es ist eins der wichtigsten Vorhaben der neuen Bundesregierung und beherrschte über viele Wochen die Kommentarspalten der Medien. Einigen galt es als Lackmustest für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Energiewende. Immerhin regieren in sieben Bundesländern Koalitionen unter Beteiligung der Grünen, die im Bundestag die Opposition stellen.

Einigung trotz unterschiedlicher Interessenlagen

Die Interessen der Länder mit Offshore-Windanlagen, Windrädern, Solarindustrie, Biogaserzeugern oder besonders stromintensiven Industrieanlagen können naturgemäß konträr sein. In vielen Verhandlungsrunden und Gipfelgesprächen wurden die unterschiedlichen Positionen ausgetauscht. Recht früh signalisierten die Ministerpräsidenten der Bundeskanzlerin, dass sie grundsätzlich mit der Reform einverstanden sind. Die Detailfragen wurden anschließend zwischen den Fachpolitikern beraten.

Zügiger Abschluss des Verfahrens

Das eigentliche Gesetzgebungsverfahren verlief dann zügig: Am 23. Mai 2014 nahm der Bundesrat erstmals Stellung zu den Regierungsplänen, Ende Juni verabschiedete der Deutsche Bundestag die EEG-Novelle und nur zwei Wochen später, am 11. Juli 2014, billigte der Bundesrat die Bundestagsbeschlüsse und beendete damit das parlamentarische Verfahren. Ende Juli 2014 erfolgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt, nachdem der Bundespräsident die Texte unterzeichnet hatte.

Bundesrat direkter Link zum Artikel