Regionalplan Münsterland

Sachlicher Teilplan Energie öffentlich ausgelegt

Die Bezirksregierung Münster teilt mit, dass vom 18. August bis zum 19. Dezember 2014 der Sachliche Teilplan Energie öffentlich ausgelegt wird. Mit der Auslegung der Verfahrensunterlagen wird in einem ersten Schritt der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, zum Planentwurf, der Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken abzugeben.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Der Regionalrat Münster hatte in seiner letzten Sitzung am 30. Juni 2014 die Erarbeitung des Sachlichen Teilplans Energie beschlossen und die Bezirksregierung mit seiner Erarbeitung beauftragt. Er ergänzt den am 16. Dezember 2013 aufgestellten neuen Regionalplan Münsterland und soll im Themenfeld "Energie" die bislang noch geltenden Teile 1 und 3 des 1996 und 1997 aufgestellten Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, zum Themenfeld Energie ersetzen.

Der Planentwurf umfasst die Gebiete der kreisfreien Stadt Münster sowie der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.

Der Sachliche Teilplan Energie enthält textliche und zeichnerische Ziele und Grund­sätze mit Erläuterungen und Begründungen zu

  • Anlagen zur Nutzung der Windenergie,
  • Anlagen zur Nutzung der Biomasse,
  • Anlage zur Nutzung der Solarenergie,
  • Bereichen für den Verbund erneuerbarer Energien (Energieparks),
  • Kraftwerksstandorten,
  • Leitungsbändern und zur
  • Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten.

Hinter letzterem verbirgt sich unter anderem das auch im Münsterland kontrovers diskutierte Thema "Fracking".

Alle Regelungen des Planentwurfs werden von einem umfangreichen Umweltbericht begleitet.
Zeitgleich findet eine Beteiligung der Verfahrensbeteiligten – dies sind unter anderem die Kreise und Gemeinden des Münsterlands, die zuständigen Kammern und Verbände – statt.

Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen bei der weiteren Erarbeitung des Regionalplans berücksichtigt. Zudem wird der Regionalrat über die Stellungnahmen und deren Berücksichtigung im weiteren Verfahren unterrichtet.

Nach Abschluss des Erarbeitungsverfahrens wird der Sachliche Teilplan Energie vom Regionalrat aufgestellt und anschließend der Staatskanzlei NRW als Landesplanungsbehörde angezeigt. Der Regionalplan erhält seine Rechtskraft mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom 18. August 2014 bis einschließlich 19. Dezember 2014
bei folgenden Behörden eingesehen werden:

a) der Regionalplanungsbehörde

Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster,
Zimmer 307 und 308
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartnerinnen:
Frau Holtmann, 0251/411-1754,
Frau Wichary, 0251/411-1771.

b) der kreisfreien Stadt Münster und den Kreisen des Münsterlandes

Stadt Münster, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Kundenzentrum Planen-Bauen-Umwelt im Erdgeschoss
Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Gottheil, Tel.: 0251/ 492-6195
Herr Krause-Kämereit: 0251/492-6111.

Kreis Borken, Burloer Str. 93, 46325 Borken, Zimmer 1438
Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:30 bis 13:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Nattefort, Tel.: 02861/ 82-1438.

Kreis Coesfeld, Kreishaus I, Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld, Zimmer 144
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Küppers, Tel.: 02541/18-9110.

Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10,
48565 Steinfurt, Zimmer 534
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr 
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Bücker, Tel.: 02551/69-2534
Herr Kemper, Tel.: 02551/69-2798

Kreis Warendorf, Waldenburger Str. 12,
48231 Warendorf, Zimmer A 3.19
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Terwey, Tel.: 02581/53-6140
Herr Müller, Tel.: 02581/53-6100.

Bezirksregierung Münster direkter Link zum Artikel