„Situation spitzt sich für viele Energieversorger immer weiter zu“

Breites Bündnis fordert Sonderfinanzministerkonferenz von Bund und Ländern

Angesichts der aktuellen enormen Preisentwicklung auf den Energiemärkten fordert ein breites Bündnis aus Kommunal- und Energieverbänden die Einberufung einer Sonderfinanzministerkonferenz.


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„Insbesondere in den Bereichen Beschaffung und Sicherheiten, Abschläge und Preisanpassung sowie Abrechnung und Zahlungsausfall führt die aktuelle Situation am Energiemarkt zu sehr großen Problemen bei Energieversorgern. Dies hat unmittelbare Folgen auch für die übrige Wirtschaft. Denn die Energieversorger sehen sich aufgrund überbordender Kosten und Sicherheitsanforderungen immer weniger dazu in der Lage, die für die gewerbliche und industrielle Tätigkeit notwendige längerfristige Kalkulierbarkeit von Energielieferungen zu gewährleisten“, heißt es in dem Verbände-Appell, der sich an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer richtet. Der Appell (siehe Anlage) wurde zum heutigen Auftakt der Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover veröffentlicht.

„Da die Situation sich für viele Energieversorgungsunternehmen immer weiter zuspitzt, appellieren wir an Bund und Länder, sich zeitnah über Stabilisierungsmaßnahmen für Stadtwerke und weitere regionale Energieversorger zu verständigen, die in allen Bundesländern zugänglich sind und im Ernstfall Hilfen anbieten“, so Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen (VKU). „Geraten diese Energieversorger in eine existenzielle Schieflage, entsteht eine bedrohliche Kettenreaktion und der Ausfall systemrelevanter Strukturen für die gesamte Kommune.“

Die bereits von verschiedenen Bundesländern geplanten oder bereits beschlossenen Hilfen müssen dringend vereinheitlicht werden, Stabilisierungsmaßnahmen mit dem Bund aufgesetzt werden. Als dringend erforderlich sehen die Verbände Maßnahmen insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Kredite und Bürgschaften der Landesförderbanken und/oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Stabilisierung des Terminhandels für Energie
  • Unterstützung bei Forderungsausfällen
  • Insolvenzrecht, konkret ein Insolvenzmoratorium.
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel