Solarpaket bringt Schwung in den Photovoltaik-Ausbau

VKU zum Gesetzentwurf

Heute Abend will der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beraten. Die Novelle soll den Ausbau von Photovoltaikanlagen beschleunigen.


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Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):

„Wir begrüßen den Gesetzentwurf. Die Novelle hat die notwendige Schubkraft, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen spürbar zu beschleunigen. Kleinere Änderungen durch die Abgeordneten könnten die positive Wirkung noch verstärken.

Ein wesentlicher Hebel, um mehr Solarprojekten zum Durchbruch zu verhelfen, ist die Verankerung des Rechts zur Leitungsverlegung und zur Überfahrt auf Grundstücken und Verkehrsflächen. Damit wird der Netzanschluss vereinfacht und langwierigen Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt.

Der VKU begrüßt, dass es den Mieterstromzuschlag künftig auch dann geben soll, wenn Nichtwohngebäude - zum Beispiel Büros, Handwerksbetriebe oder Schulen - in Mieterstrommodelle einbezogen werden. Dadurch entstehen mehr Möglichkeiten der lokalen Stromgewinnung und -nutzung.

Für kleinere Mietshäuser kann das geplante Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine Alternative zum Mieterstrom sein. Hier sollten die Formulierungen im Entwurf nachgeschärft werden, vor allem um sicherzustellen, dass Reststromlieferanten alle notwendigen Informationen erhalten.

Der VKU begrüßt die im Gesetzentwurf enthaltenen Vereinfachungen. So zum Beispiel auch, dass Eigenversorger auch bei größeren Anlagen den Überschussstrom unkompliziert, ohne Direktvermarktung, an den Netzbetreiber abgeben dürfen.

Auch für Balkonkraftwerke wird vieles leichter werden und das ist gut so. Es muss nur sichergestellt sein, dass die Daten korrekt erfasst und über automatisierte Schnittstellen mit ausreichender Datenqualität an die Netzbetreiber übermittelt werden.

Da Steckersolargeräte in der Praxis häufig gar nicht angemeldet werden, sollten bereits die Hersteller verpflichtet werden, über die Meldepflicht zu informieren. Zudem sollte die Meldung zeitnah erfolgen, um den Zeitraum, in dem rückwärtslaufende Zähler toleriert werden, möglichst zu begrenzen, da diese die Bilanzkreisbewirtschaftung enorm erschweren.

Wir begrüßen zudem die Verordnungsermächtigung zu Biodiversitätssolaranlagen. Diese können zur Natur- und Artenvielfalt beitragen. Dadurch sind mehr Flächen nutzbar.

Wichtige Probleme lässt der Gesetzentwurf allerdings aus. Auf folgende Punkte sollte in den parlamentarischen Beratungen besonderes Augenmerk gelegt werden:

  • Angesichts steigender Zinsen und Finanzierungskosten sowie höherer Modulpreise und Schwierigkeiten bei den Lieferketten ist ein Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung des Ausschreibungshöchstwertes und eine Verlängerung der Realisierungsfristen um 12 Monate erforderlich.
  • Der aktuell für Freiflächen-PV geltende Schwellenwert von 100 MW (maximale Gebotsmenge und Anlagengröße) sollte dauerhaft fixiert werden. Wird dies versäumt, fällt der Schwellenwert 2024 wieder auf den früheren Wert von 20 MW zurück - mit der Folge, dass Solarparks kleiner dimensioniert werden müssten.“
VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel