Sonderbericht 11/2024: Die Industriepolitik der EU im Bereich erneuerbarer Wasserstoff

Rechtsrahmen weitgehend angenommen – Zeit für einen Realitätscheck

Die Kommission hat in ihrer Wasserstoffstrategie und im REPowerEU-Plan, in denen EU-Ziele für die Produktion und den Import von Wasserstoff festgelegt sind, die Weichen für die Schaffung eines Marktes für erneuerbaren Wasserstoff gestellt.


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Die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff stellt eine Möglichkeit der Dekarbonisierung dar, insbesondere für die schwer zu dekarbonisierenden Industriezweige. Für den Zeitraum 2021–2027 werden die EU-Finanzmittel für wasserstoffbezogene Projekte derzeit auf insgesamt 18,8 Milliarden Euro geschätzt. Der Hof gelangt zu dem Schluss, dass es der Kommission teilweise gelungen ist, die richtigen Voraussetzungen für den im Entstehen begriffenen Wasserstoffmarkt und für die entsprechende Wertschöpfungskette zu schaffen. Der Rechtsrahmen ist weitgehend angenommen, doch eine Reihe von Herausforderungen bleiben bestehen. Eine der wichtigsten Empfehlungen des Hofes lautet, dass künftige strategische Entscheidungen auf einem Realitätscheck beruhen sollten, d. h., dass strategische Entscheidungen über das weitere Vorgehen getroffen werden sollten, ohne dabei neue strategische Abhängigkeiten zu schaffen.

Sonderbericht 11/2024: Die Industriepolitik der EU im Bereich erneuerbarer Wasserstoff - Anhang 1
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