Staatliche Hilfen für die Heizungsmodernisierung

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Haushalte, die ihre veralteten Heizanlagen durch energieeffiziente Systeme mit erneu-erbaren Energien ersetzen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH informiert darüber, welche Fördermittel es für den Austausch alter Hei-zungssysteme gibt und was Verbraucher beachten sollten.


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Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Hausbesitzer können Zuschüsse und vergünstigte Darlehen bekommen. Dazu müssen sie eine neue Heizung einbauen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. In Frage kommen hierfür Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Wärmenetzanschlüsse, zum Beispiel für Fernwärme. Ebenfalls gefördert werden Solarthermieanlagen sowie Anla-gen, die Wasserstoff nutzen. Dazu zählen Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Gasbrennwertheizkessel.

Zuschussförderung

Zuschüsse für neue Heizungen werden bei der Förderbank KfW beantragt. Neben der Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben können verschiedene Bonus-zuschüsse beantragt werden, so dass die Förderung in Summe bis zu 70 Prozent umfassen kann.

Grundförderung und Bonuszuschüsse

Die Grundförderung beträgt für alle geförderten Heizungen 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Für neue Heizungen in selbstgenutztem Wohneigentum kann ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus beantragt werden, wenn eine der folgenden, alten Heizungen ausgetauscht wird:

  • Öl- oder Kohleheizung
  • Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist
  • Gas-Etagenheizung ohne Altersbegrenzung
  • Elektrospeicherheizung

Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus beträgt für alle förderfähigen Heizungen, die bis 2028 eingebaut werden, 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für neue Heizungen in selbstgenutzten Wohnungen kann ein so genannter Einkommens-Bonus beantragt werden, wenn das jährliche Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht über-schreitet. Der Einkommens-Bonus beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für neue Wärmepumpen, die das Erdreich, Grund- oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, oder die mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden, kann ein so genannter Effizi-enz-Bonus beantragt werden. Der beantragte Effizienz-Bonus beträgt 5 Prozent der förder-fähigen Ausgaben.

Die Summe von Grund- und Bonusförderungen kann 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit

Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung be-nötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus bei der KfW ein Darlehen beantragen.

  • · Für einen Heizungstausch, für den ein Zuwendungsbescheid von der KfW vorliegt, kann ein Ergänzungskredit in Höhe der förderfähigen Ausgaben, maximal 120.000 Euro, beantragt werden.
  • · Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro im Jahr gibt es für den Ergän-zungskredit einen Zinsvorteil.

Anforderungen an geförderte Maßnahmen

Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen gesetz-liche Ansprüche übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei neuen Heizungen sind Energieeffizienz und Schadstoffausstoß wesentliche Kriterien.

Unsere Empfehlungen für Verbraucher

Geförderte Maßnahmen können durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Eigenleistungen werden ausschließlich Materialkosten er-stattet. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sowie die korrekten Ausga-ben für das benötigte Material müssen von Fachunternehmen oder von Energie-Effizienz-Experten bestätigt werden.

Um eine Förderung zu erhalten, muss vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag ge-stellt werden. Dazu wird ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die För-derzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.

Anträge für neue Heizungen in selbst genutzten Einfamilienhäusern können bereits jetzt gestellt werden. Ab Ende Mai ist die Antragstellung auch für Mehrfamilienhäu-ser möglich.

Eine wichtige Ausnahme in diesem Jahr: Förderfähige Vorhaben können bereits jetzt und bis 31.08.2024 begonnen werden. Der Antrag kann bis zum 30.11.2024 nachgereicht werden.

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm der KfW finden Sie unter folgendem Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/

Bei weiteren Fragen zu den Förderprogrammen für private Haushalte hilft die Energieberatung der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es bei der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH unter 07231 – 308 68 68. Beratungstermine können online unter www.keep-energieagentur.de/terminbuchung gebucht werden.

Die Energieberatung ist für Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Kooperation mit der Verbraucherzentrale und der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kostenlos. Darüber hinaus wird die Arbeit der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert.

Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH