Stadtwerkeverband VKU: Mehrwertsteuersenkung auf Strom muss folgen

Bundesrat gibt grünes Licht für Steuersenkung auf Gas und Wärme

Nun ist es beschlossen: Auf Erdgas und Fernwärme fällt weniger Mehrwertsteuer an. Nachdem dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am vergangenen Freitag der Bundestag zugestimmt hat, hat am heutigen Freitag (7. Oktober) auch der Bundesrat grünes Licht gegeben.


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Damit wird der Steuersatz rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Die Maßnahme ist Teil des Entlastungspakets 3 und soll die Verbraucher entlasten: Bei Neuverträgen (ab dem 1. Oktober) wird die Mehrwertsteuersenkung von den Energieversorgern sofort an die Kunden weitergegeben. Bei bestehenden Verträgen wird die Preissenkung mit der Abschlussrechnung berücksichtigt.

Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (gern abkürzen als Stadtwerkeverband VKU):

„Der staatliche Anteil an den Energiekosten muss runter. Deswegen begrüßen wir die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme. Wir brauchen aber mehr. Schon heute wissen viele Haushalte, viele Gewerbe- und Industriekunden nicht mehr, wie sie die gestiegenen Energiepreise stemmen sollen. Deshalb sollte auch der Mehrwertsteuersatz für Strom runter – ebenfalls auf 7 Prozent. Nach europäischem Recht wäre sogar noch mehr möglich gewesen, denn der EU-Mindestsatz für die Mehrwertsteuer beträgt 5 Prozent. Zudem sollte der Bund die Stromsteuer (derzeit 20,50 Euro pro Megawattstunde) auf das zulässige europäische Mindestmaß absenken (für Gewerbekunden wären beispielsweise 50 Cent pro Megawattstunde möglich, für Haushalte 1 EUR). Das würde vor allem auch Unternehmen helfen, die von der Mehrwertsteuersenkung nichts haben.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel