Startschuss für die Ökologische Begleitkommission beim Kraftwerk Reckingen in Küssaberg

Startschuss für die Ökologische Begleitkommission beim Kraftwerk Reckingen in Küssaberg
Startschuss für die Ökologische Begleitkommission beim Kraftwerk Reckingen in Küssaberg

Am Freitag, den 7. November ging das Verfahren zur Neuzulassung des Kraftwerks Reckingen (RKR) in eine neue Phase

Die deutschen und Schweizer Zulassungsbehörden haben sich gemeinsam mit dem Kraftwerksunternehmen dafür entschieden, für das Projekt eine ökologische Begleitkommission (ÖBK) einzurichten. Die ÖBKs haben am Hochrhein Tradition:


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Bereits in den Neubewilligungsverfahren anderer Wasserkraftwerke wurde diese Form der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgreich praktiziert. Neu ist allerdings der frühe Startschuss für die Kommission. Es ist ein Novum, dass die Kommission für dieses Projekt bereits weit vor Einleitung des förmlichen Verfahrens eingerichtet wird. Damit wird auch dem Anliegen der Landesregierung BadenWürttemberg Rechnung getragen, die Transparenz solch bedeutsamer Verfahren zu erhöhen und die Interessen der Umweltorganisationen frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

Die ÖBK beim Kraftwerk Reckingen hat sich nun zu ihrer ersten Sitzung getroffen. Die Kommission berät das Kraftwerksunternehmen im Zuge der Neubewilligung bei der Planung und Umsetzung der erforderlichen Umweltmaßnahmen. Bei Bedarf kann sie zur Behandlung weiterer umweltrelevanter Themen beigezogen werden. Die ÖBK ist Informationsplattform zwischen RKR, Behörden, Kommunen und Umweltorganisationen.

In der Kommission sind neben der Kraftwerk Reckingen AG und den deutschen und Schweizer Zulassungs und Fachbehörden die betroffenen Gemeinden beider Seiten des Rheins sowie zahlreiche Umwelt und Fischereiverbände vertre

ten. Den Vorsitz hat das Regierungspräsidium Freiburg, das in Deutschland für die Neuerteilung der 2020 auslaufenden wasserrechtlichen Bewilligung zuständig und in diesem grenzüberschreitenden Verfahren federführend für die notwendige Abstimmung mit den Schweizer Behörden ist. Von Schweizer Seite waren neben dem dort für die Neukonzessionierung zuständigen Bundesamt für Energie auch das Bundesamt für Umwelt sowie Vertreter der Kantone Aargau und Zürich anwesend.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand der Austausch mit den Vertretern der Umweltorganisationen sowie der örtlichen Fischereivereine und der betroffenen Gemeinden: Ihnen präsentierte das Kraftwerk das Projekt „RKR2020“, das den weitgehend unveränderten Weiterbetrieb des bestehenden Grenzkraftwerks vorsieht mit einer moderaten Leistungssteigerung durch Umbau einer der beiden Turbinen. Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt sollen in einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festgestellt werden. Das vom Kraftwerk hierfür entwickelte Konzept wurde nun der ÖBK präsentiert und mit den Verbandsvertretern diskutiert. Die Kraftwerksvertreter und die Behörden nehmen wertvolle Anregungen mit, die in den zu Jahresbeginn 2015 förmlich festzulegenden Untersuchungsrahmen mit einfließen werden. „Wir freuen uns, dass sich die ortsansässigen Vereine mit ihrem hohen Sachverstand und die Kenntnis der örtlichen Besonderheiten einbringen“ lobt Hartmut Scherer, der zuständige Referatsleiter beim Regierungspräsidium Freiburg, der die Sitzung leitete. „Wir sind davon überzeugt, dass von einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit sowohl das Projekt RKR2020 als auch die Umwelt profitieren werden.“

Infoblock Zulassungsverfahren / Besonderheiten der Grenzkraftwerke am Hochrhein:

Das Kraftwerk Reckingen benötigt wie alle Grenzkraftwerke am Hochrhein sowohl eine deutsche wasserrechtliche Bewilligung als auch eine wortgleiche Schweizer Konzession. Dies ergibt sich aus staatsvertraglichen Regelungen aus den Jahren 1879 und 1929 und erfordert eine enge Abstimmung zwischen dem in Deutschland zuständigen Regierungspräsidium Freiburg sowie dem Schweizer Bundesamt für Energie.

Die Zulassung des Kraftwerks Reckingen läuft am 10.10.2020 aus. Derzeit werden die Grundlagen für eine gemeinsame, grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet, die den gesetzlichen Anforderungen beider Staaten entspricht. Mit dem daraus resultierenden Umweltverträglichkeitsbericht wird RKR voraussichtlich Mitte 2016 sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz einen förmlichen Antrag auf Neuzulassung stellen. Für die parallel zu durchlaufenden Verwaltungsverfahren sind insgesamt 2,5 Jahre veranschlagt. Nachdem die Bewilligung / Konzession rechtskräftig ist, erfolgt die förmliche Inkraftsetzung als weitere Besonderheit der HochrheinKraftwerke durch einen diplomatischen Notenaustausch zwischen dem Land BadenWürttemberg und der Schweiz.

Startschuss für die Ökologische Begleitkommission beim Kraftwerk Reckingen in Küssaberg - Anhang 1
Regierungspräsidium Freiburg