Steigende Energiepreise: Wenn die Rente nicht reicht

Es gibt Hilfemöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren

Lebensmittelpreise steigen, Energie wird immer teurer, Benzin- und Gaspreise schnellen nach oben - und beim Blick auf den Strompreis stehen einem die Haare zu Berge: Herbst und Winter drohen schwierig zu werden. Gerade ärmere Haushalte befürchten, ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr zahlen zu können.


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Während das Jobcenter die Heizkosten der Hartz-IV-Empfänger und das Sozialamt für Sozialhilfeberechtigte übernimmt, sehen sich Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner und (nicht nur) Menschen mit niedrigen Einkommen im Winter in kalten Räumen sitzen. „Ich komme jetzt schon nicht rum, wie soll das weitergehen“, blicken viele völlig verunsichert in die nahe Zukunft. Auch einmalige Heiz- und Betriebskostennachzahlungen können bei zeitnaher Antragsstellung übernommen werden, auch dann, wenn ansonsten kein monatlicher Hilfeanspruch besteht.

„Je höher die Mieten steigen, desto mehr Sozialhilfeanträge erhalten wir“, berichtet Petra Baufeld, die Leiterin des Fachbereichs Soziales der Stadt Würzburg. „Daher rechnen wir natürlich damit, dass auch mit den steigenden Energiekosten mehr Menschen Sozialhilfe, Wohngeld oder andere Hilfeleistungen beantragen.“ Wie die Bundesregierung mit der Energiekrise umgehen möchte und welchen Effekt eventuelle staatliche Hilfen haben könnten, ob möglicherweise die Heizkosten im Wohngeld aufgenommen werden und wie das Bürgergeld ab Januar ausgestaltet wird – Vieles ist noch unbekannt. Eines ist aber klar: Jede Person, die sich an den Fachbereich Soziales wendet, wird im Rahmen des Machbaren Hilfe erfahren. „Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen: Es gibt in allen Krisenzeiten Hilfen“, meint Katja Rittsteiger, stellvertretende Leiterin der Fachabteilung Wohnen. Wie hoch diese sind und welche Hilfen wer bekommen kann, dies entscheiden Einkommen und Gesamtsituation der Betroffenen im Einzelfall. Denkbar sind dabei auch einmalige Leistungen bei einmaligen Notlagen.

„Es ist möglich, fast jedem, dessen Einkommen die gesetzlichen Einkommensgrenzen übersteigt, helfen zu können“, ermuntert Rittsteiger. Es gibt laufenden Bezug von Wohngeld oder Sozialhilfe oder auch einmalige Hilfen in einmaligen Notlagen – und wenn gewünscht jede Menge Beratung. Ein Beispiel: Eine Seniorin hat zwar keine schlechte Rente, hat aber aufgrund einer Erkrankung hohe zusätzliche Kosten, die die Krankenkasse nicht vollständig trägt, so dass sie regelmäßig Ende des Monats ihr Konto überziehen muss und die Gefahr der Überschuldung besteht. Sie beantragt und erhält Wohngeld, das sich u.a. an der Höhe der Kaltmiete orientiert, und Heizkostenzuschuss. Außerdem ist sie auf der Suche nach einer Haushaltshilfe, da sie aufgrund ihres Pflegegrades den Haushalt nicht mehr alleine schafft. Die Krankenkasse würde einer Hilfe 10,25 Euro pro Stunde zahlen, die Stundensätze liegen bei einer Privatagentur aber bei 30 Euro – und zuzahlen kann die Seniorin natürlich nicht. Sie überlegt sich, ob sie in ein betreutes Wohnen umziehen sollte, weiß aber nicht, ob dies finanziell möglich ist. „Wegen der Bezahlung der Haushaltshilfe kann die Dame sich an das Sozialamt der Stadt Würzburg wenden, nicht dagegen bei der Frage nach betreutem Wohnen. Hier kann ich der Dame nur dringend raten, sich zu diesem Thema beim Bezirk zu melden und dort die Voraussetzungen für ein betreutes Wohnen zu klären“, sagt Katja Rittsteiger.

Möglich ist es auch, wenn die Regelaltersgrenze überschritten ist und Einkommen bzw. Rente nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken, Grundsicherung im Alter zu beantragen. Darin sind alle Leistungen enthalten, die nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Beim Thema Unterhaltszahlungen der Kinder, das viele ältere Menschen sehr beschäftigt, muss man wissen, dass erst bei einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr eine Unterhaltsprüfung erfolgt. Zu den Leistungen aus der Grundsicherung im Alter zählen der Regelbedarf, angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, evtl. Mehrbedarfe, die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, etc. „Ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht, kann gerne im Sozialamt geprüft werden“, rät Katja Rittsteiger. Zum Stichtag 31.12.2021 waren 1.267 Würzburgerinnen und Würzburger über 65 Jahre leistungsberechtigt für Grundsicherung im Alter.

Wer gar nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Die Leistungen der Sozialhilfe sind einmalige oder laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen. „Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter werden im Sozialamt beantragt“, erklärt Rittsteiger.

Der Fachbereich Soziales ist u.a. Ansprechpartner für Sozialhilfe einschließlich Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kriegsopferfürsorge, Asylbewerberleistungen, Wohnungsnotfallhilfe bei Fragen der Obdachlosigkeit, Sozialticket, Wohngeld, Lastenzuschuss, Wohnberechtigungsscheine.

Beratungsstelle und Nothilfefonds

Seniorinnen und Senioren mit Beratungs- und Informationsbedarf können sich auch an die Beratungsstelle und aufsuchende Hilfe für Senioren wenden, die im Fachbereich Integration, Inklusion und Senioren angesiedelt ist. Vertraulich und kostenlos werden sie beraten und begleitet – je nach individuellem Hilfebedarf, auch in Krisen oder zu seniorenspezifischen Angeboten. „Wir beraten über gesetzliche, finanzielle und praktische Hilfen, wir unterstützen bei der Beantragung und vermitteln an die zuständigen Stellen oder Dienste“, erklärt Iris Schneider. Und sie verfügen über den „Senioren-Nothilfefonds“, eine freiwillige Leistung der Stadt Würzburg. Mit dem Senioren-Nothilfefonds können Menschen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr in finanziellen Notlagen unterstützt werden, wenn keine anderen Hilfen greifen, alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die Voraussetzungen erfüllt sind. Es bestehen allerdings enge Voraussetzungen für die Förderung, da die Haushaltsmittel begrenzt sind. Die Förderung ist auf maximal 300 Euro pro Person beschränkt. Der Senioren-Nothilfefonds war im Jahr 2021 mit 55.000 Euro ausgestattet, unterstützt wurden damit 216 Personen.

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