Stellungnahme: VKU zum Energiewirtschaftsgesetz

In einer ersten Einschätzung hatte der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) in der vergangenen Woche einen öffentlich gewordenen Änderungsentwurf für das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kommentiert.


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Anlässlich der Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zu einer aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Die Vorlage des Referentenentwurfs ist ein wichtiges Signal für die Wasserstoffwirtschaft. Wir begrüßen, dass es künftig eine gemeinsame Netzentwicklungsplanung für Erdgas und Wasserstoffnetze geben wird.

Im Entwurf heißt es: „Die Realisierung und der Betrieb dieser Vorhaben einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ Dass diesen Vorhaben bei planungsrechtliche Abwägungsentscheidungen grundsätzlich Vorrang einzuräumen ist, ist für die Netzplanung sehr positiv zu verwerten. Dies wird dem Wasserstoffmarkthochlauf zuträglich sein.

Schwammig bleibt der Entwurf aus unserer Sicht bezüglich der Weiterentwicklung der nachgelagerten Netze. Wir setzen uns dafür ein, dass die Transformationspläne der Verteilernetzbetreiber Eingang in den Szenariorahmen und damit die Netzentwicklungsplanung finden. Dies erlaubt die clevere Verzahnung von Bottom-up- und Top-down-Planungen.

Wichtige Fragen der Finanzierung bleiben ausgeklammert. Hier drängen wir auf Klarheit und gleiche Regeln für Wasserstofftransportnetzbetreiber sowie nachgelagerte Netzbetreiber, die nicht Teil des Kernnetzes sind.“

Die komplette Stellungnahme finden Interessierte HIER.

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel